Gefahrene Kilometer können den Rückzahlungsbetrag reduzieren
Wird ein Autokauf rückabgewickelt, erhält der Käufer grundsätzlich nicht automatisch den vollständigen Kaufpreis zurück. Für die Nutzung des Fahrzeugs kann eine Nutzungsentschädigung angerechnet werden.
Entscheidend sind vor allem der Kaufpreis, der Kilometerstand bei Übergabe, die seitdem gefahrenen Kilometer und die für das Fahrzeug angenommene Gesamtlaufleistung.
Je mehr Kilometer Sie nach dem Kauf mit dem Fahrzeug fahren, desto höher kann die Nutzungsentschädigung ausfallen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie ein mangelhaftes Fahrzeug nach Erklärung des Rücktritts automatisch stehen lassen müssen. Ob und wie das Fahrzeug weiter genutzt werden sollte, hängt von der konkreten Situation ab.
Wie hoch ist der Kilometerabzug bei Ihrer Rückabwicklung?
Mit dem Rechner können Sie eine erste Orientierung erhalten. Standardmäßig rechnen wir mit einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 km. Diesen Wert können Sie verändern.
Nutzungsentschädigung berechnen
Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übermittelt oder gespeichert.
Dies ist keine Berechnung des endgültigen Zahlungsanspruchs. Weitere Positionen der Rückabwicklung können hinzukommen oder abzuziehen sein.
Der Rechner bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Kaufvertrags oder Fahrzeugs. Insbesondere die anzusetzende Gesamtlaufleistung kann im Einzelfall abweichen.
Wie wird die Nutzungsentschädigung berechnet?
Bei der Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs wird häufig eine lineare Berechnung verwendet. Dabei wird berücksichtigt, welchen Anteil der voraussichtlich noch verfügbaren Fahrzeuglaufleistung der Käufer tatsächlich genutzt hat.
÷
Restlaufleistung bei Übergabe
Beispiel: Gebrauchtwagen für 30.000 Euro
Das Fahrzeug wurde für 30.000 Euro mit einem Kilometerstand von 40.000 km gekauft. Bei der Rückgabe stehen 50.000 km auf dem Tacho.
Der Käufer ist damit 10.000 km selbst gefahren. Bei einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 km betrug die Restlaufleistung beim Kauf 260.000 km.
30.000 € × 10.000 km ÷ 260.000 km = 1.153,85 € Nutzungsentschädigung.
Vom Kaufpreis von 30.000 Euro verblieben damit vor Berücksichtigung weiterer Positionen rechnerisch 28.846,15 Euro.
Welche Gesamtlaufleistung wird angesetzt?
Die Gesamtlaufleistung ist keine gesetzlich festgelegte Zahl. Sie wird im Streitfall anhand des konkreten Fahrzeugs geschätzt.
Für viele moderne Fahrzeuge werden in gerichtlichen Entscheidungen Gesamtlaufleistungen im Bereich von 200.000 bis 300.000 km zugrunde gelegt. Auch 300.000 km wurden in zahlreichen Entscheidungen als angemessene Schätzung verwendet.
Motorrechte verwendet im Rechner deshalb 300.000 km als voreingestellten Orientierungswert. Das bedeutet nicht, dass bei jedem Fahrzeug zwingend mit 300.000 km gerechnet werden muss.
Fahrzeugtyp
Motorisierung, Fahrzeugklasse und technische Auslegung können für die erwartbare Gesamtlaufleistung relevant sein.
Alter und Laufleistung
Bei einem bereits gebrauchten Fahrzeug ist nicht die volle Gesamtlaufleistung maßgeblich, sondern die beim Erwerb noch verbleibende Restlaufleistung.
Gerichtliche Schätzung
Kommt es zum Rechtsstreit, kann das Gericht die voraussichtliche Gesamtlaufleistung anhand der Umstände des konkreten Fahrzeugs schätzen.
Streit über den Wert
Schon eine unterschiedliche Annahme von beispielsweise 250.000 oder 300.000 km kann den Nutzungsabzug spürbar verändern.
Der Rechner soll transparent zeigen, wie sich unterschiedliche Gesamtlaufleistungen auf die Rückabwicklung auswirken. Welcher Wert im konkreten Streit tatsächlich zugrunde gelegt wird, lässt sich nicht für jedes Fahrzeug pauschal vorhersagen.
Warum der Kilometerstand beim Kauf so wichtig ist
Bei einem Gebrauchtwagen darf nicht einfach mit der gesamten angenommenen Fahrzeuglaufleistung gerechnet werden. Entscheidend ist die Restlaufleistung im Zeitpunkt des Erwerbs.
| Ausgangswert | Beispiel |
|---|---|
| Angenommene Gesamtlaufleistung | 300.000 km |
| Kilometerstand bei Übergabe | 40.000 km |
| Restlaufleistung bei Übergabe | 260.000 km |
| Aktueller Kilometerstand | 50.000 km |
| Vom Käufer gefahren | 10.000 km |
Genau deshalb fragt unser Rechner sowohl den Kilometerstand bei Übergabe als auch den aktuellen Kilometerstand ab.
Darf ich das Auto nach dem Rücktritt weiterfahren?
Diese Frage ist für Käufer besonders wichtig, wenn der Verkäufer die Rückabwicklung ablehnt und das Verfahren mehrere Monate dauert.
Eine weitere Nutzung kann dazu führen, dass sich die anzurechnende Nutzungsentschädigung mit jedem gefahrenen Kilometer erhöht. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass das Fahrzeug ab Erklärung des Rücktritts nicht mehr genutzt werden darf.
Ob eine weitere Nutzung sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist, ob ein Ersatzfahrzeug vorhanden ist, wie hoch die tägliche Fahrleistung ist und wie der Verkäufer auf das Rückabwicklungsverlangen reagiert.
Notieren oder fotografieren Sie den Kilometerstand bei Erklärung des Rücktritts und später bei Rückgabe des Fahrzeugs. Gerade bei längeren Auseinandersetzungen lässt sich so nachvollziehen, welche Kilometer während welcher Phase gefahren wurden.
Nutzungsentschädigung ist nicht Nutzungsausfall
Nutzungsentschädigung
Sie spielt insbesondere bei der Rückabwicklung eines Autokaufs eine Rolle. Der Käufer hat das Fahrzeug genutzt und muss sich den wirtschaftlichen Wert dieser Nutzung gegebenenfalls anrechnen lassen.
Nutzungsausfall
Hier geht es dagegen typischerweise um eine Entschädigung dafür, dass ein Fahrzeug beispielsweise nach einem Verkehrsunfall vorübergehend nicht genutzt werden kann.
Welche Fehler sollten Käufer vermeiden?
Bei einem Gebrauchtwagen muss auch der Kilometerstand bei Übergabe berücksichtigt werden. Er bestimmt die damals noch vorhandene Restlaufleistung.
300.000 km können ein gut vertretbarer Berechnungswert sein. Die tatsächliche Gesamtlaufleistung bleibt jedoch eine Frage des konkreten Fahrzeugs und gegebenenfalls der gerichtlichen Schätzung.
Bei einer vollständigen Rückabwicklung können neben Kaufpreis und Nutzungsentschädigung weitere Positionen eine Rolle spielen. Der Rechner zeigt deshalb nicht automatisch den endgültigen Zahlungsanspruch.
Fotografieren Sie den Kilometerstand bei wichtigen Zeitpunkten, insbesondere bei Rücktrittserklärung, Übergabe an eine Werkstatt und endgültiger Fahrzeugrückgabe.
Was passiert neben der Nutzungsentschädigung?
Der Kilometerabzug ist nur ein Teil der Rückabwicklung. Ist der Rücktritt wirksam, sind die empfangenen Leistungen grundsätzlich zurückzugewähren. Beim Autokauf bedeutet das typischerweise: Fahrzeug zurück gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Berücksichtigung der anzurechnenden Nutzungen.
Je nach Sachverhalt können darüber hinaus weitere Positionen zu prüfen sein. Dazu können beispielsweise bestimmte Aufwendungen oder Schäden gehören. Bei finanzierten Fahrzeugen können zusätzliche Fragen zum Darlehensvertrag entstehen.
Er berechnet den möglichen Nutzungsabzug und zeigt den Kaufpreis nach diesem Abzug. Der tatsächlich durchsetzbare Gesamtbetrag kann aufgrund weiterer Ansprüche, Gegenansprüche oder Besonderheiten des Kaufvertrags davon abweichen.
Wenn Sie die Rückabwicklung Ihres Fahrzeugs verlangen möchten
Beide Unterlagen können entscheidend dafür sein, welcher Zustand und welche Eigenschaften des Fahrzeugs vereinbart wurden.
Werkstattberichte, Fehlerspeicher, Gutachten, Fotos, Videos und die bisherige Kommunikation mit dem Verkäufer können wichtige Nachweise sein.
Ob vor einem Rücktritt zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden muss, hängt vom konkreten Fall ab. Ein vorschnell erklärter Rücktritt kann unnötige rechtliche Probleme verursachen.
Neben der Frage, ob ein Rücktritt möglich ist, sollte geprüft werden, welcher Betrag nach Nutzungsentschädigung und weiteren Positionen tatsächlich verlangt werden kann.
Häufige Fragen zur Nutzungsentschädigung beim Autokauf
Wie werden gefahrene Kilometer bei der Rückabwicklung berechnet?
Häufig wird der Bruttokaufpreis mit den vom Käufer selbst gefahrenen Kilometern multipliziert und durch die bei Übergabe noch erwartbare Restlaufleistung des Fahrzeugs geteilt. Bei einem Gebrauchtwagen wird deshalb der Kilometerstand bei Übergabe von der angenommenen Gesamtlaufleistung abgezogen.
Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung pro Kilometer?
Es gibt keinen für alle Fahrzeuge geltenden festen Kilometersatz. Der rechnerische Betrag pro Kilometer hängt insbesondere vom Kaufpreis und von der erwarteten Restlaufleistung bei Übergabe ab. Ein höherer Kaufpreis oder eine geringere Restlaufleistung führt grundsätzlich zu einem höheren Nutzungsabzug je gefahrenem Kilometer.
Wird bei der Rückabwicklung mit 300.000 km gerechnet?
300.000 km werden in der Rechtsprechung bei verschiedenen Fahrzeugen als mögliche Gesamtlaufleistung zugrunde gelegt. Es handelt sich jedoch nicht um einen gesetzlich festgelegten Wert. Je nach Fahrzeugtyp, Motorisierung und konkreten Umständen kann auch eine andere Gesamtlaufleistung angesetzt werden.
Wie berechnet sich die Nutzungsentschädigung bei einem Gebrauchtwagen?
Bei einem Gebrauchtwagen ist die Restlaufleistung beim Erwerb entscheidend. Wird beispielsweise eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km angenommen und hatte das Fahrzeug bei Übergabe bereits 60.000 km, beträgt die rechnerische Restlaufleistung 240.000 km. Durch diesen Wert werden Kaufpreis und tatsächlich gefahrene Kilometer ins Verhältnis gesetzt.
Welche Kilometer zählen bei der Rückabwicklung?
Für die Berechnung wird grundsätzlich betrachtet, welche Strecke der Käufer während seiner Besitzzeit mit dem Fahrzeug zurückgelegt hat. Ausgangspunkt ist daher regelmäßig die Differenz zwischen dem Kilometerstand bei Übergabe und dem für die Rückabwicklung maßgeblichen späteren Kilometerstand.
Darf ich das Auto nach dem Rücktritt noch weiterfahren?
Eine weitere Nutzung ist nicht allein deshalb automatisch verboten, weil der Rücktritt erklärt wurde. Allerdings können zusätzliche Kilometer die anzurechnende Nutzungsentschädigung erhöhen. Bei einem technisch unsicheren Fahrzeug oder einem laufenden Rechtsstreit sollte außerdem geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine weitere Nutzung sinnvoll ist.
Steigt die Nutzungsentschädigung während eines Gerichtsverfahrens weiter?
Wird das Fahrzeug während eines laufenden Rechtsstreits weiter genutzt, können die zusätzlich gefahrenen Kilometer bei der endgültigen Berechnung berücksichtigt werden. Deshalb kann sich der Nutzungsabzug zwischen der Erklärung des Rücktritts und der tatsächlichen Fahrzeugrückgabe erhöhen.
Bekomme ich bei einem Rücktritt den vollständigen Kaufpreis zurück?
Nicht zwingend. Bei einer Rückabwicklung kann für die mit dem Fahrzeug gezogenen Nutzungen eine Nutzungsentschädigung vom zurückzuzahlenden Kaufpreis abgezogen werden. Daneben können je nach Fall weitere Zahlungspositionen bestehen. Deshalb entspricht der Kaufpreis abzüglich Kilometerabzug nicht in jedem Fall exakt dem endgültigen Zahlungsanspruch.
Gilt die Nutzungsentschädigung auch bei arglistiger Täuschung?
Die Rechtsfolgen hängen davon ab, auf welcher rechtlichen Grundlage der Vertrag rückabgewickelt wird und welche Ansprüche geltend gemacht werden. Auch bei einer Auseinandersetzung wegen Täuschung sollte deshalb nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass für die Fahrzeugnutzung niemals ein Vorteilsausgleich oder Nutzungsersatz zu berücksichtigen ist.
Was gilt bei einem finanzierten Fahrzeug?
Bei einem finanzierten Autokauf können neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags weitere Fragen zur Finanzierung entstehen. Entscheidend ist unter anderem, wie Kauf- und Darlehensvertrag ausgestaltet sind und welche Zahlungen bereits erfolgt sind. Die reine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer bildet deshalb nur einen Teil der Gesamtberechnung.
Ist der Nutzungsentschädigungsrechner verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine nachvollziehbare erste Orientierung anhand der eingegebenen Werte. Die tatsächliche Nutzungsentschädigung kann insbesondere durch eine andere Bewertung der erwarteten Gesamtlaufleistung oder Besonderheiten des konkreten Fahrzeugs und der rechtlichen Rückabwicklung abweichen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung einer Rückabwicklung?
Wichtig sind insbesondere Kaufvertrag, Fahrzeuganzeige, Kilometerstand bei Übergabe und aktuell, Unterlagen zum Fahrzeugmangel, Werkstattberichte sowie die Kommunikation mit dem Verkäufer. Wurde bereits der Rücktritt erklärt oder eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt, sollten auch diese Schreiben vollständig vorliegen.
Rückabwicklung des Autokaufs prüfen lassen
Der Kilometerabzug ist nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist zunächst, ob die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung vorliegen und welche weiteren Ansprüche berücksichtigt werden können.
Autokauf prüfen lassenPassende Themen bei Motorrechte
Bundesweit für Sie tätig
Motorrechte unterstützt Mandanten bundesweit bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugmängeln, Problemen nach dem Autokauf und Streitigkeiten mit Versicherungen. Die Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Online-Formulare erfolgen.
Kontakt
info@motor-rechte.de
+49 (69) 153 222 666
📍 Standort Frankfurt am Main
Motorrechte
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
