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Abgasskandal | Schadensersatz für Dieselfahrer

Dieselskandal.

 
 

Abgasskandal

Der Dieselabgasskandal stellt den größten Wirtschaftsskandal der Republik dar. Millionen Fahrzeuge wurden mit illegalen Abschalteinrichtungen verkauft. Angefangen bei dem VW-Konzern hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass viele Autohersteller durch betrügerische Handlungen die behördlichen Abgastests manipuliert haben. So wurden in Fahrzeugen die Stickoxidwerte (NOx) falsch angegeben. Hiermit hat man die behördlichen Tests bewusst manipuliert, damit die Fahrzeuge überhaupt in Verkehr gebracht werden konnten.

Nachdem weitere Ermittlungen bei VW, Audi, Seat und Skoda stattgefunden hatten, kündigte der VW-Vorstandschef Martin Winterkorn am 20. September 2015 eine umfassende Aufklärung an. Allerdings blieb es lediglich bei dieser Ankündigung. Am 23. September 2015 und somit drei Tage nach diesem Versprechen trat Winterkorn als VW-Vorstandschef zurück. Es wurden weder die betroffenen Motoren benannt, noch die Fahrzeugmodelle, die von diesem Skandal umfasst sind. Später hat der Konzern versucht, die Vorwürfe auf den EA189 Motor zu reduzieren und hat zugegeben, dort einen „Fehler“ gemacht zu haben. Trotz dieser Behauptungen wurden nachträglich gleich mehrere Modelle vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen.

Die Daimler AG spielt ähnlich wie der VW-Konzern auf Zeit und versucht durch unzureichende Informationen den Schaden gering zu halten. Dennoch musste auch Daimler seit 2018 unzählige Mercedes-Fahrzeuge zurückrufen. Obwohl das KBA auch hier mehrfach illegale Abschalteinrichtungen aufgedeckt und großangelegte Rückrufaktionen angeordnet hat, möchte Daimler nunmehr die Mercedes-Fahrer mit 100,00 Euro Gutscheinen zu angeblich freiwilligen Softwareupdates locken. Daimler versucht somit, so viele Autofahrer wie möglich zum Update zu überreden, bevor das KBA erneut weitere verpflichtenden Rückrufe ausspricht. So erhofft sich Daimler, viele Schadensersatzklagen abzuwenden.

Die Updates sind nicht in der Lage die Mängel an den Fahrzeugen zu beseitigen. Das KBA hat auch hier ein weiteres Mal versagt. Unter dem Titel „Ein Software-Update, das schmutzig macht“ haben die Redakteure von Frontal21 erneut aufgedeckt, dass die aktuell vom KBA durchgewunkenen Updates bei Fahrzeugen offensichtlich die Abgaswerte nicht optimiert, sondern verschlimmert. In der Sendung vom 21.01.2020 hat der ZDF Redaktion ein weiteres Mal das schmutzige Spiel der Autokonzerne aufgedeckt. Es wurden Test von Experten durchgeführt, die ohne Zweifel erkennen lassen, dass das KBA weiterhin betrogen wird und sämtliche Updates der Autokonzerne akzeptiert, ohne zu testen, ob diese das Abgasproblem verbessern oder verschlechtern.

Wegen der illegalen Abschalteinrichtungen besteht bei betroffenen Dieselfahrzeugen, selbst nach aufgespielten Softwareupdates, weiterhin die Gefahr der Betriebsuntersagung gemäß § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.

Der Abgasskandal bedeutet für jeden Betroffenen einen wirtschaftlichen Nachteil. Nachdem der Dieselskandal aufgedeckt wurde, haben Dieselfahrzeuge, unabhängig von der Marke und Typ, erheblich an Wert verloren. Dennoch weigern sich die Autohersteller in Deutschland an die Autofahrer Entschädigungen zu zahlen. Selbst in Gerichtsverfahren wird weiterhin wahrheitswidrig behauptet, dass mit den Fahrzeugen alles in Ordnung sei. Gleichzeitig wird behauptet, dass man alle Autofahrer spätestens im Jahr 2015 über die Medien informiert habe. Damit versuchen die Autobauer sich nunmehr über die Verjährungseinrede aus der deliktischen Haftung zu entziehen. Auch hiermit kam die Volkswagen AG nicht weit.

Zahlreiche Gerichte entschieden nämlich, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst dann beginnt, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage für die Betroffenen möglich ist. Bei den Fällen der Abgasmanipulation im Zusammenhang fehle es bis jetzt an einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs und damit an einem den Verjährungsbeginn auslösenden Ereignis.

Damit kommen klagende Autofahrer zu Ihrem Schadensersatzanspruch. Jeder Eigentümer kann mit einer Klage seine Rechte gegenüber dem jeweiligen Autohersteller geltend machen. Selbst wenn bereits mehrere Jahre seit Kauf verstrichen sind. Unabhängig von der Gewährleistungsfrist oder der Garantie. Wir haben bereits tausende Fahrzeuge überprüft und hunderte Verfahren gegen die großen Autokonzerne erfolgreich geführt. Selbst bei Fahrzeugen die beispielsweise vor über 10 Jahren gekauft wurden, konnten wir für unsere Mandanten hohe Entschädigungszahlungen erzielen.

Überdies hatten sich mehr als 400.000 Autofahrer der VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen. Mit der Musterfeststellungsklage sollten Gerichte entlastet werden. In einem Masseverfahren sollten Autofahrer ihre Rechte geltend machen können. Volkswagen hat sich in diesem Verfahren nunmehr mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verständigt. Demnach will VW je nach Alter, Fahrleistung und Kaufpreis des Autos, den Eigentümern zwischen 1350 und 6257 Euro Schadensersatz auszahlen, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.2016 gekauft wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass das erworbene Fahrzeug einen EA189 Motor hat, der Betroffene beim Erwerb des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und nicht selbstständig gegen VW geklagt hat. Diese und weitere Voraussetzungen werden dazu führen, dass mehr als die Hälfte der Kläger mit leeren Händen ausgehen. Der VW-Skandal ist aber mehr als das. Auch liegen die angebotenen Vergleichsbeträge deutlich unter denen, die mit einer Einzelklage erzielt werden.

Mit einer Einzelklage kann die Rückzahlung des gesamten Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges beantragt werden. Alternativ kommen Entschädigungszahlung bis zu mehr als 10.000 EUR in Betracht. Autofahrer müssen auch wissen, dass am 05.05.2020 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Abgasskandal aussteht. Volkswagen möchte daher die Vergleiche noch vor der BGH-Entscheidung abschließen, weil VW befürchtet, dass die Entscheidung die Rechte der Autofahrer noch mehr verstärken wird.

Daher sollten sich Eigentümer jetzt anwaltlich beraten lassen, bevor sie VW kontaktieren und weitere Schritte unternehmen. Wir prüfen, welcher Betrag Ihnen tatsächlich zusteht und klären Sie auf, wie Sie ein besseres Angebot erhalten können. Nur in wenigen Ausnahmefällen rentiert sich die Annahme des Vergleiches. Anders als im Sammelklagebecken, prüfen wir Ihren individuellen Anspruch. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos. 

Motorrechte hat bereits tausende Fahrzeuge überprüft und hunderte Verfahren gegen die großen Autokonzerne erfolgreich geführt. Wir sind auf diesem Gebiet hoch spezialisiert und erstreiten auch weiterhin die Rechte unserer Mandanten gegen die großen Autohersteller wie VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes und weitere Hersteller. Die Art und Weise der Manipulationen sind unterschiedlich. Auch sind die Unternehmensstrategien der Autohersteller sehr abweichend und ständig im Wandel, sodass die Prozesstaktik schnell angepasst werden muss. Motorrechte ist stets darauf aus, diese Veränderungen der Gegenparteien vorwegzunehmen. Über unseren Online-Check können Sie kostenlos erfahren, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen.