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Die Verkehrsrechtskanzlei.
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Leistungen | VERKEHRSRECHT - Abgasskandal - Dieselskandal - Autokredit - Bußgelder

Rechtsbeistand rund um das gesamte Verkehrsrecht.

 

Tätigkeitsfelder


VerkehrsvERTRAGSRECHT

Im Vertragsrecht unterstützen wir Sie bei Problemen im Zusammenhang mit dem Autokauf, das Kfz-Leasing, Kfz-Finanzierungen sowie bei Kfz-Reparaturen. Sowohl bei Gebrauchtwagen, als auch bei Neuwagen hat der Verkäufer eines Fahrzeugs dafür Sorge zu tragen, dass das veräußerte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Es können auch stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarungen getroffen sein. Oft vertreten Verkäufer und Käufer eines Fahrzeuges unterschiedliche Ansichten. Nicht selten kommt es zum Streit über Mängel am Fahrzeug. Fragen wie z.b.: Wann ist ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug einzustufen? Wann ist von einer Verschweigung des Mangels die Rede? Welche Rechte hat der Käufer bei Vorliegen eines Sachmangels? Kann man Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten? Was passiert mit dem Autokredit? (...) und vieles mehr beantworten wir Ihnen professionell und unkompliziert und verhelfen Ihnen zu Ihren Rechten.


Verkehrshaftungsrecht

Nach einem Verkehrsunfall ist zunächst die Haftungsfrage zu klären. Selbst wenn diese auf den ersten Blick zwischen den Beteiligten unstreitig erscheint, kann es nach Einschalten der Haftpflichtversicherung zu Schwierigkeiten kommen. Versicherungen versuchen mit verschiedenen Argumenten, ob greifbar oder nicht, der Haftung zu entziehen oder zumindest die Entschädigungssumme zu verringern. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Haftungsfrage und sorgen dafür, dass Sie Ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen. Fahrzeugschäden, wie z.B. Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, aber auch Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Erwerbsschaden können von der gegnerischen Versicherung gefordert werden. Neben der Versicherungshaftung kann es auch zu einer Fahrer- oder Halterhaftung kommen. Die Frage, ob und inwieweit ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall vorliegt, entscheidet sich durch eine Haftungsabwägung. Wir prüfen für unsere Mandanten sämtliche Verschuldensgesichtspunkte und kümmern uns um das bestmögliche Ergebnis bei der gesamten Abwicklung Ihres Unfallschadens.



abgasskandal | Dieselskandal

Der Dieselskandal stellt den größten Wirtschaftsskandal der Republik dar. Millionen Fahrzeuge wurden mit illegalen Abschalteinrichtungen verkauft. Angefangen bei dem VW-Konzern, hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass viele Autohersteller durch betrügerische Handlungen die behördlichen Abgastests manipuliert haben. So wurden in Fahrzeugen die Stickoxidwerte (NOx) bewusst manipuliert, damit die Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden konnten. Wir haben bereits tausende Fahrzeuge überprüft und hunderte Verfahren gegen die großen Autokonzerne erfolgreich geführt. Wir sind auf diesem Gebiet hoch spezialisiert und erstreiten weiterhin die Rechte unserer Mandanten gegen die großen Autohersteller wie VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes und weitere. Die Art und Weise der Manipulationen sind unterschiedlich. Auch sind die Unternehmensstrategien der Autohersteller unterschiedlich und ständig im Wandel, sodass die Prozesstaktik schnell angepasst werden muss. Motorrechte ist stets darauf aus, diese Veränderungen vorwegzunehmen.


VERKEHRSSTRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Das Straßenverkehrsrecht möchte mit strafrechtlichen Normen Gefahrenquellen entgegenwirken. So werden bestimmte Verhaltensweisen wie zum Beispiel die Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder Unfallflucht in unterschiedlicher Art und Weise geahndet. Bußgelder, Geldstrafen und Freiheitsstrafen sollten daher nicht ohne anwaltliche Prüfung akzeptiert werden. Aufgrund zahlreicher Besonderheiten der Strafzumessung im Straßenverkehrsrecht empfiehlt sich hier, die Einschaltung eines Anwalts. Wir übernehmen die sorgfältige Prüfung und die vehemente Verteidigung gegen die Vorwürfe der Verwaltungs- und Polizeibehörden. Wir helfen bei Fahrverboten, der Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschlagnahmung und vorläufiger Entziehung des Führerscheins. Verkehrsordnungswidrigkeiten wie der Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefährliches Überholen, Abstandsverstöße, 0,5 Promille Grenze oder Handyverbote werden oft mit hohen Strafen sanktioniert. Mit einem rechtzeitigen Einspruch können die Sanktionen oft aufgehoben oder verringert werden. Wir helfen Ihnen hierbei.



AutokreditVertrag widerrufen

Der Erweb eines Fahrzeuges erfolgt oftmals durch eine Autofinanzierung. Autokreditverträge werden dabei oft in Autohäusern geschlossen. Hierzu legt der Verkäufer dem Käufer den Darlehensantrag vor. Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind in diesen Fällen rechtlich miteinander verbunden, so dass man sich unter bestimmten Voraussetzungen von beiden Verträgen gleichzeitig lösen kann. Der Verbraucher muss beim Abschluss eines Autokredits über sein Widerrufsrecht vollständig und korrekt informiert werden. Fehlt es an einer einzigen Pflichtangabe oder beinhaltet der Vertragstext in Bezug auf die Widerrufsbelehrung einen einzigen Fehler, so kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Frist widerrufen. In viele Autokredite haben sich zahlreiche Fehler geschlichen, so dass solche Verträge selbst nach Jahren widerrufen werden können. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung beider Verträge. Der Käufer kann also das Fahrzeug zurückgeben und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen. Wir haben uns in den letzten Jahren auf dieses Gebiet fokussiert und bereits tausende Verträge geprüft. Wir prüfen auch Ihren Autokredit völlig kostenfrei und teilen Ihnen gerne mit, ob der Widerruf möglich ist.


Recht der Fahrerlaubnis

Grundsätzlich gilt: Wer ein motorisiertes Fahrzeug führt, benötigt hierfür eine Fahrerlaubnis. Das Gesetz legt fest, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegen müssen. So muss der Bewerber einen ordentlichen Wohnsitz im Inland und das erforderliche Mindestalter erreicht haben. Er muss zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und ausgebildet sein. Außerdem muss die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen sein. Überdies müssen Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter mit einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden. Die Erlangung des Führerscheins ist also auf unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Dennoch kann es nach einem Verstoß sehr schnell zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Die Entziehung kann auch wegen angesammelter Punkten in Flensburg, dem sogenannten Fahreignungsregister (FAER), erfolgen. Bei diesen Verwaltungsentscheidungen kommt es häufig zu Fehlern, so dass auch hier gegen jede Entscheidung der Rechtsweg offen steht.