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Autokredit | KFZ-Darlehen widerrufen

Kreditvertrag widerrufen.

 
 

Autokreditwiderruf

Haben Sie Ihr Fahrzeug mit einem Autokredit finanziert oder ist Ihr Fahrzeug geleast? Dann können auch Sie von der Möglichkeit des Widerrufs profitieren. Mit der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.03.2020 steht fest: Widerrufsbelehrungen der deutschen Banken verstoßen gegen EU-Recht.

Fahrzeugkäufe stellen oft eine große Investition dar und werden deshalb in den meisten Fällen mit einem Darlehen finanziert. Zur Vereinfachung halten Autohäuser meist den Darlehensantrag einer Autobank bereit. Viele Automobilhersteller haben selbst konzerninterne Autobanken, die sich mit der Finanzierung von Kraftfahrzeugen befassen. Doch selbst dann, wenn es sich nicht um eine Autobank handelt, sind Kaufvertrag und Darlehensvertrag rechtlich miteinander verbunden. Verbundene Verträge haben die Besonderheit, dass der Widerruf des einen Vertrages auch die Rückabwicklung des anderen Vertrages zur folge hat. Man sich also unter bestimmten Voraussetzungen von beiden Verträgen gleichzeitig lösen.

Wie bei jedem anderen Kredit muss der Verbraucher auch bei einem Autokredit über sein Widerrufsrecht vollständig und in richtiger Weise informiert werden. Allerdings beinhalten sehr viele Darlehensverträge Formfehler bei den Belehrungen. Fehlt es an einer einzigen Pflichtangabe oder beinhaltet der Vertragstext in Bezug auf die Widerrufsbelehrung einen einzigen Fehler, so kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag widerrufen.

Hierbei spielt es keine Rolle, wer der Hersteller des Fahrzeuges ist oder bei welcher Bank man finanziert hat. Betroffen können sein, alle Kreditverträge (!) aller Marken und Modelle (!), die mit dem Autokauf nach Juni 2010 geschlossen wurden. Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um die Finanzierung eines Dieselfahrzeuges oder eines Benziners handelt.

Welche Fehler sind in Kreditverträgen vorhanden?

Zunächst ist zu prüfen, ob sich die Bank auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen darf. Oft behaupten die Banken, dass Sie die gesetzlich vorgesehen Musterbelehrung verwendet hätten. Diese Schutzbehauptung trifft jedoch oftmals nicht zu. Die meisten Banken können sich gerade nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen, weil sie sowohl inhaltliche als auch optische Änderungen vorgenommen haben. So wurden Überschriften verändert oder inhaltliche Änderungen vorgenommen. Bereits minimale Veränderungen bei der optischen Gestaltung reichen aus, dass die Belehrung von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht.

Weiterhin ist der, in den meisten Verträgen enthaltene, Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB nicht ausreichend. Diese Streitfrage hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) nun endgültig entschieden. Mit Aussetzungsbeschluss vom 17.01.2019 hatte das Landgericht Saarbrücken diesen Fehler vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat nun mit seinem Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen C-66/19) festgestellt, dass dieser Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung führt. Das Gericht führt aus, dass der § 492 Abs. 2 BGB selbst auf eine andere nationale Vorschrift verweise, nämlich auf Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB. Mit einem solchen Kaskadenverweis wird der Verbraucher nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt. Es ist einem Verbraucher nicht zuzumuten, eine Widerrufsbelehrung mit der Heranziehung von verschiedenen Gesetzestexten zu lesen. Mit dieser Entscheidung hat das Europäische Gericht Millionen Verbrauchern die Möglichkeit des Widerrufs eingeräumt.

Der Widerruf führt zur Rückabwicklung beider Verträge. Durch den Widerruf eines Autokredites oder Leasingvertrages können Sie alle Ihre gezahlten Raten zurückerhalten. Der Käufer kann also das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen. Dabei ist die Bank verpflichtet, sämtliche Zahlungen zurückzuzahlen. Das bedeutet, der Käufer erhält seine Anzahlung und sämtliche monatlichen Raten zurück.

Mit dem Widerruf eines Autokreditvertrages besteht damit die Möglichkeit, sogar nach Jahren das Fahrzeug an die Bank zurückzugeben und sein Geld zurückzuverlangen.

Wir haben uns in den letzten Jahren auf dieses Gebiet konzentriert und bereits tausende Verträge geprüft. Wir setzen die Rechte unserer Mandanten gegen die Autokreditbanken durch. Wenn auch Sie sich diese Vorteile sichern wollen, rufen Sie uns an. Wir prüfen auch Ihren Autokredit völlig kostenfrei und teilen Ihnen gerne mit, ob ein Widerruf möglich ist. Senden Sie uns für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche den Kreditvertrag per E-Mail zu.

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