Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall ausfällt, kann Ihnen für jeden ersatzfähigen Tag eine Entschädigung zustehen
Mit dem Nutzungsausfallrechner können Sie in wenigen Sekunden einen ersten Orientierungswert ermitteln. Wählen Sie die Fahrzeuggruppe, das Fahrzeugalter und die Ausfallzeit.
Die Berechnung zeigt, welcher Betrag sich aus dem jeweiligen Tagessatz ergibt. Ob alle Tage tatsächlich ersatzfähig sind und welche Fahrzeuggruppe im konkreten Fall maßgeblich ist, muss anschließend getrennt geprüft werden.
Bei einer Teilschuld reduziert sich der ersatzfähige Betrag entsprechend der Haftungsquote. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall können für denselben Zeitraum grundsätzlich nicht doppelt verlangt werden.
Nutzungsausfall in wenigen Sekunden berechnen
Drei Angaben reichen für die erste Berechnung.
Wählen Sie die Gruppe, die Ihrem Fahrzeug nach Gutachten oder vorhandener Einstufung entspricht. Die Klassenbezeichnungen im Rechner dienen nur der Orientierung. Die konkrete Zuordnung kann je nach Fahrzeugmodell, Motorisierung und Tabellenstand abweichen.
Welche Nutzungsausfallgruppen gibt es?
Die gebräuchlichen Nutzungsausfalltabellen unterscheiden elf Entschädigungsgruppen von A bis L. Eine Gruppe I gibt es nicht.
Die Tagessätze reichen derzeit von 23 Euro bis 175 Euro pro Tag. Welcher Gruppe ein konkretes Fahrzeug zugeordnet wird, hängt vom Fahrzeugtyp und der maßgeblichen Einstufung ab.
| Gruppe | Tagessatz |
|---|---|
| A | 23 € / Tag |
| B | 29 € / Tag |
| C | 35 € / Tag |
| D | 38 € / Tag |
| E | 43 € / Tag |
| F | 50 € / Tag |
| G | 59 € / Tag |
| H | 65 € / Tag |
| J | 79 € / Tag |
| K | 119 € / Tag |
| L | 175 € / Tag |
Zwei Fahrzeuge derselben allgemeinen Fahrzeugklasse können unterschiedlich eingestuft sein. Deshalb sollten Sie bei einem vorhandenen Kfz-Gutachten die dort genannte Nutzungsausfallgruppe beziehungsweise den dort angegebenen Tagessatz verwenden.
Wie wird Nutzungsausfall berechnet?
Ist der tägliche Nutzungsausfallsatz bekannt und steht die ersatzfähige Dauer fest, ist die reine Berechnung einfach.
Ein Fahrzeug wird mit 59 Euro pro Tag bewertet. Es steht nach dem Unfall für 14 ersatzfähige Tage nicht zur Verfügung. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Nutzungsausfall von 826 Euro.
Warum berücksichtigt der Rechner das Alter des Fahrzeugs?
Nutzungsausfalltabellen orientieren sich am Gebrauchswert des Fahrzeugs. Bei deutlich älteren Fahrzeugen kann deshalb eine niedrigere Einstufung vorgenommen werden.
Bis fünf Jahre
Der Rechner verwendet zunächst den Tagessatz der gewählten Ausgangsgruppe.
Über fünf bis zehn Jahre
Zur Orientierung wird eine Einstufung um eine Gruppe niedriger angezeigt.
Über zehn Jahre
Zur Orientierung wird eine Einstufung um zwei Gruppen niedriger angezeigt.
Keine starre gesetzliche Formel
Die Alterskorrektur ist eine Methode der Schadensschätzung. Der konkrete Gebrauchswert des Fahrzeugs kann im Einzelfall eine andere Bewertung rechtfertigen.
Aus einem Fahrzeug, das ursprünglich beispielsweise der Gruppe G zugeordnet ist, wird bei der Orientierung nicht kommentarlos ein anderer Tagessatz gemacht. Das Ergebnis zeigt sowohl die Ausgangsgruppe als auch die für die Berechnung verwendete Gruppe.
Ein passender Tagessatz allein reicht für den Anspruch nicht aus
Nutzungsausfall soll den tatsächlichen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit des Fahrzeugs ausgleichen.
Fahrzeug tatsächlich ausgefallen
Das Fahrzeug muss unfallbedingt nicht nutzbar sein oder sich wegen der erforderlichen Reparatur tatsächlich in der Werkstatt befinden.
Nutzungswille
Sie müssen das Fahrzeug während des betreffenden Zeitraums tatsächlich nutzen wollen.
Nutzungsmöglichkeit
Sie müssen grundsätzlich auch in der Lage sein, das Fahrzeug während dieser Zeit zu nutzen.
Kein gleichzeitiger Mietwagen
Für denselben Zeitraum können grundsätzlich nicht zusätzlich volle Mietwagenkosten und pauschaler Nutzungsausfall verlangt werden.
Warum Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit entscheidend sind
Die Gebrauchsmöglichkeit eines privat genutzten Fahrzeugs kann einen Vermögenswert darstellen
Die Rechtsprechung erkennt den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich als ersatzfähigen Vermögensschaden an.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschädigte das Fahrzeug ohne das Unfallereignis tatsächlich hätte nutzen wollen und nutzen können.
Wie viele Tage können berücksichtigt werden?
Die Ausfallzeit hängt davon ab, ob das Fahrzeug repariert wird oder ein Totalschaden vorliegt. Nicht jeder Kalendertag zwischen Unfall und Fahrzeugrückgabe ist automatisch ersatzfähig.
| Situation | Was relevant sein kann |
|---|---|
| Nicht fahrbereites Unfallfahrzeug | Der Nutzungsausfall kann bereits unmittelbar nach dem Unfall beginnen. |
| Schadengutachten | Eine erforderliche Zeit zur Schadenfeststellung kann berücksichtigt werden. |
| Reparatur | Die erforderliche tatsächliche Reparaturdauer ist regelmäßig besonders relevant. |
| Ersatzteilverzögerung | Unverschuldete Verzögerungen können je nach Umständen zum ersatzfähigen Zeitraum gehören. |
| Totalschaden | Hier kommt insbesondere die erforderliche Wiederbeschaffungsdauer in Betracht. |
| Eigene Verzögerung | Vermeidbare Verzögerungen können wegen der Schadensminderungspflicht problematisch sein. |
Die im Gutachten genannte Reparaturdauer ist nicht automatisch die gesamte Ausfallzeit
Ein Gutachten kann beispielsweise eine Reparaturdauer von fünf Arbeitstagen ansetzen. Tatsächlich kann das Fahrzeug jedoch länger ausfallen, etwa weil Ersatzteile nicht verfügbar sind oder sich die Reparatur aus anderen Gründen verzögert.
Entscheidend ist dann, warum die Verzögerung entstanden ist und ob sie dem Geschädigten zugerechnet werden kann.
Werkstattauftrag, Reparaturbeginn, Ersatzteilbestellung, Verzögerungsgrund, Fertigstellung und Fahrzeugabholung können wichtig werden, wenn die Versicherung nur die ursprünglich geschätzte Reparaturdauer bezahlen möchte.
Nutzungsausfall kann auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bestehen
Bei einem Totalschaden wird das Fahrzeug nicht repariert. Dann ist insbesondere die angemessene Zeit relevant, die benötigt wird, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Das Schadengutachten enthält hierfür häufig eine prognostizierte Wiederbeschaffungsdauer.
Verzögerungen, Finanzierungsfragen oder eine außergewöhnlich schwierige Ersatzbeschaffung können eine gesonderte Prüfung erforderlich machen.
Was passiert bei einer Haftungsquote?
Trägt die Gegenseite den Schaden nicht zu 100 Prozent, wird auch der ersatzfähige Nutzungsausfall grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote reduziert.
Ergibt die Nutzungsausfallberechnung zunächst 826 Euro und haftet die Gegenseite nur zu 50 Prozent, beträgt der darauf entfallende rechnerische Anspruch 413 Euro.
Häufig gestritten wird nicht über die Formel, sondern über Gruppe und Ausfallzeit
Prüfen Sie, welchen Tagessatz das Gutachten nennt und welchen Tagessatz die Versicherung tatsächlich abrechnet.
Prüfen Sie, welche Tage die Versicherung anerkennt und welche Tage sie aus der Berechnung herausnimmt.
Bei einer längeren tatsächlichen Reparaturdauer kann der Grund für die Verzögerung entscheidend werden.
Eine niedrigere Einstufung wegen des Fahrzeugalters sollte nachvollziehbar sein und nicht mit einer vollständigen Ablehnung des Anspruchs verwechselt werden.
Sind Tagessatz und ersatzfähige Dauer geklärt, lässt sich die Differenz zur bereits erfolgten Zahlung einfach berechnen.
Häufige Fragen zum Nutzungsausfallrechner
Wie wird Nutzungsausfall nach einem Unfall berechnet?
Der rechnerische Nutzungsausfall ergibt sich aus dem täglichen Nutzungsausfallsatz des Fahrzeugs multipliziert mit der Anzahl der ersatzfähigen Ausfalltage. Ein Tagessatz von 59 Euro bei 14 Tagen ergibt beispielsweise 826 Euro. Ob tatsächlich alle 14 Tage erstattungsfähig sind, muss jedoch gesondert geprüft werden.
Welche Nutzungsausfallgruppen gibt es?
Die gebräuchliche Tabelle unterscheidet elf Gruppen: A, B, C, D, E, F, G, H, J, K und L. Die Tagessätze reichen derzeit von 23 Euro in Gruppe A bis 175 Euro in Gruppe L. Eine Gruppe I gibt es nicht.
Woher weiß ich, welche Gruppe mein Auto hat?
Bei einem Kfz-Schadengutachten ist der Nutzungsausfallsatz häufig bereits angegeben. Die genaue Fahrzeugeinstufung hängt vom konkreten Modell und dem maßgeblichen Tabellenstand ab. Deshalb sollte eine bloße Einordnung nach Begriffen wie Kleinwagen, Mittelklasse oder SUV nur als erste Orientierung genutzt werden.
Warum berücksichtigt der Rechner das Fahrzeugalter?
Bei älteren Fahrzeugen kann der gegenüber einem Neufahrzeug verringerte Gebrauchswert bei der Schadensschätzung berücksichtigt werden. Als Orientierung wird bei Fahrzeugen über fünf Jahren häufig eine Gruppe und bei Fahrzeugen über zehn Jahren eine weitere Gruppe niedriger angesetzt. Dabei handelt es sich nicht um eine starre gesetzliche Altersregel.
Bekomme ich Nutzungsausfall automatisch für jeden Werkstatttag?
Nicht zwingend. Maßgeblich ist die unfallbedingt erforderliche Ausfallzeit. Dauert eine Reparatur länger als ursprünglich erwartet, kann der Grund für die Verzögerung wichtig werden. Unverschuldete Verzögerungen sind anders zu bewerten als vermeidbare Verzögerungen des Geschädigten.
Ab wann beginnt der Nutzungsausfall?
Ist das Fahrzeug unmittelbar nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher, kann der Nutzungsausfall bereits ab diesem Zeitpunkt beginnen. Ist das Fahrzeug zunächst weiterhin nutzbar und wird erst später zur Reparatur abgegeben, ist regelmäßig der tatsächliche Ausfallzeitraum entscheidend.
Gibt es maximal 14 Tage Nutzungsausfall?
Nein. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Höchstgrenze von 14 Tagen. Die ersatzfähige Dauer richtet sich nach dem konkreten Schadenverlauf. Bei einem Totalschaden findet man in Gutachten allerdings häufig Wiederbeschaffungszeiträume in dieser Größenordnung. Das ist keine allgemeine Obergrenze für jeden Schadenfall.
Kann ich Nutzungsausfall auch bei einem Totalschaden verlangen?
Ja, auch bei einem Totalschaden kann Nutzungsausfall in Betracht kommen. Relevant ist dann insbesondere die erforderliche Zeit zur Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs. Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit müssen auch in dieser Situation gegeben sein.
Muss ich mein Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen?
Für Nutzungsausfall muss ein tatsächlicher Verlust der Gebrauchsmöglichkeit vorliegen. Wer ein fahrbereites Fahrzeug trotz Schadens dauerhaft weiter nutzt, kann für denselben Zeitraum regelmäßig keinen Nutzungsausfall allein aufgrund einer im Gutachten geschätzten Reparaturdauer verlangen. Die konkrete Schadenkonstellation ist entscheidend.
Kann ich Mietwagenkosten und Nutzungsausfall gleichzeitig verlangen?
Für denselben Zeitraum grundsätzlich nicht doppelt. Wer einen erforderlichen Mietwagen nutzt und dessen Kosten ersetzt erhält, kann für diese Tage nicht zusätzlich so behandelt werden, als habe ihm keinerlei Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestanden. Die beiden Schadenspositionen sind deshalb grundsätzlich alternativ zu betrachten.
Was bedeutet Nutzungswille?
Nutzungswille bedeutet, dass Sie das ausgefallene Fahrzeug während des betreffenden Zeitraums tatsächlich verwendet hätten. Nutzungsausfall wird nicht allein dafür gezahlt, dass ein Fahrzeug theoretisch vorhanden war, sondern dafür, dass seine konkrete Gebrauchsmöglichkeit unfallbedingt verloren gegangen ist.
Was bedeutet Nutzungsmöglichkeit?
Zusätzlich zum Nutzungswillen müssen Sie grundsätzlich in der Lage gewesen sein, das Fahrzeug zu verwenden. Wer das Fahrzeug während des gesamten Ausfallzeitraums beispielsweise aus anderen Gründen ohnehin nicht hätte nutzen können, kann Schwierigkeiten haben, einen tatsächlichen Nutzungsausfallschaden darzulegen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung den Nutzungsausfall gekürzt hat?
Vergleichen Sie zunächst Schadengutachten und Versicherungsabrechnung. Wichtig sind insbesondere Fahrzeuggruppe, Tagessatz, anerkannte Ausfalltage und die Begründung für eventuelle Kürzungen. Bei längerer Reparaturdauer sollten außerdem Werkstattunterlagen und der konkrete Reparaturablauf geprüft werden.
Die Versicherung zahlt weniger Nutzungsausfall als erwartet?
Übermitteln Sie Schadengutachten und Versicherungsabrechnung. Motorrechte kann prüfen, ob beim Tagessatz, bei den Ausfalltagen oder bei weiteren Unfallpositionen noch Ansprüche offen sind.
Unfallansprüche prüfen lassenPassende Informationen bei Motorrechte
Bundesweit für Sie tätig
Motorrechte unterstützt Mandanten bundesweit bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugmängeln, Problemen nach dem Autokauf und Streitigkeiten mit Versicherungen. Die Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Online-Formulare erfolgen.
Kontakt
info@motor-rechte.de
+49 (69) 153 222 666
📍 Standort Frankfurt am Main
Motorrechte
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
