Was kostet mich der Anwalt?
Mit unserem Anwalts- und Prozesskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten für verkehrsrechtliche Streitigkeiten unverbindlich berechnen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden die Kosten häufig ebenfalls übernommen.
Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Angelegenheit oder Fragen zur Kostenübernahme nutzen Sie bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anwalts- und Prozesskostenrechner
Eingaben
Ergebnis
Streitwert: 0,00 € · 1,0 RVG: 0,00 € · 1,0 GKG: 0,00 €
| Position | Betrag |
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Verkehrsunfall: Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Autokauf: Bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten können Anwaltskosten als ersatzfähiger Schaden in Betracht kommen, wenn der Händler die Nacherfüllung zu Unrecht verweigert.
Rechtsschutz: Besteht Versicherungsschutz und ist keine Erstattung durch die Gegenseite möglich, übernimmt regelmäßig die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Hinweis: Die Berechnung dient einer unverbindlichen Orientierung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung wird keine Gewähr übernommen.
Individuelle Kostenanfrage
Der Kostenrechner bietet eine erste Orientierung zu den voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden die Kosten häufig ebenfalls übernommen.
Nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular, wenn Sie eine individuelle Einschätzung Ihrer Angelegenheit wünschen oder Fragen zur Kostenübernahme haben.
FAQ
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Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit unserem Anwalts- und Prozesskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten unverbindlich berechnen.
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Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
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Ja. Besteht für die Angelegenheit Versicherungsschutz, werden die Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Gerne rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
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Die Kosten richten sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Angelegenheit, beispielsweise dem Kaufpreis des Fahrzeugs oder dem geltend gemachten Minderwert. Mit unserem Kostenrechner können Sie die voraussichtlichen Gebühren unverbindlich berechnen.
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Ja. Verweigert der Verkäufer die berechtigte Nacherfüllung, können die erforderlichen Anwaltskosten unter bestimmten Voraussetzungen als ersatzfähiger Schaden geltend gemacht werden.
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Ob ein Vorschuss erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder ist eine Kostenerstattung durch die Gegenseite zu erwarten, ist ein Vorschuss nicht erforderlich.
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Maßgeblich ist regelmäßig der Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag und der jeweiligen Angelegenheit ab.
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Ja. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine erste Orientierung oder senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Wir prüfen gerne die voraussichtlichen Kosten und mögliche Kostenerstattungsansprüche.
Anliegen übermitteln
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Falls Sie uns Ihr Anliegen noch nicht mitgeteilt haben, nutzen Sie bitte zunächst den passenden Fragebogen:
💥 Unfallfragebogen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall prüfen und geltend machen.
🚗 Autokauffragebogen Mängel, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz beim Fahrzeugkauf prüfen lassen.
💬 Andere Anfrage Allgemeine rechtliche Anliegen und verkehrsrechtliche Fragestellungen.
Nach Übermittlung Ihres Anliegens prüfen wir Ihren Fall und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
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