Neuwagen · Software · Rücktritt
Assistenzsysteme fallen aus, das Display startet neu, Warnmeldungen erscheinen ohne nachvollziehbaren Grund oder der Fehler kehrt nach mehreren Software-Updates zurück. Bei modernen Neuwagen kann ein Softwareproblem die Nutzung des gesamten Fahrzeugs beeinträchtigen. Dann stellt sich nicht nur die Frage nach dem nächsten Update – sondern irgendwann auch nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ja. Auch ein Softwarefehler kann ein Fahrzeugmangel sein und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen Rücktritt vom Neuwagenkauf ermöglichen. Entscheidend sind vor allem die betroffene Fahrzeugfunktion, die Auswirkungen des Fehlers und die Frage, ob der Verkäufer das Problem trotz Nacherfüllung dauerhaft beseitigen konnte.
Drei Fragen entscheiden häufig über das weitere Vorgehen:
Typische Probleme
Softwarefehler können heute zentrale Fahrzeugfunktionen betreffen
Moderne Fahrzeuge sind in weiten Teilen softwaregesteuert. Deshalb beschränken sich Softwareprobleme längst nicht mehr auf Radio oder Navigation. Sie können die Bedienung, Assistenzsysteme und andere wesentliche Funktionen des Fahrzeugs erfassen.
Fahrzeugmangel
Ein Auto muss nicht mechanisch defekt sein, um mangelhaft zu sein
Bei einem modernen Fahrzeug gehören digitale Funktionen zur geschuldeten Fahrzeugbeschaffenheit. Ein erheblicher Softwarefehler kann deshalb genauso kaufrechtlich relevant sein wie ein Defekt an Motor, Getriebe oder Fahrwerk.
§ 434 BGB berücksichtigt bei der Beschaffenheit einer Kaufsache ausdrücklich auch deren Funktionalität und Kompatibilität. Bei Waren mit digitalen Elementen enthält § 475b BGB zusätzliche Anforderungen an die digitalen Bestandteile und erforderliche Aktualisierungen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Ist es nur Software?“ Sondern: Funktioniert das gekaufte Fahrzeug so, wie es nach dem Kaufvertrag und den gesetzlichen Anforderungen funktionieren muss?
Rechtsprechung
Auch eine falsche Software-Warnung kann einen Fahrzeugmangel darstellen
Wie konkret ein Softwarefehler kaufrechtlich relevant werden kann, zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem Neufahrzeug.
Die Software forderte den Fahrer unnötig zum Anhalten auf
Bei dem Fahrzeug blendete die Software der Kupplungsüberhitzungsanzeige eine Warnmeldung ein, die den Fahrer zum Anhalten aufforderte. Tatsächlich konnte die Kupplung auch während der Weiterfahrt abkühlen.
Der BGH ordnete das Fahrzeug deshalb als mangelhaft ein. Daran änderte auch der Hinweis des Verkäufers nichts, der Fahrer müsse die irreführende Warnmeldung nicht beachten.
Die Entscheidung zeigt: Eine fehlerhafte Softwarefunktion wird nicht allein deshalb unerheblich, weil das Fahrzeug mechanisch weiterfahren kann oder die Werkstatt empfiehlt, eine falsche Meldung zu ignorieren.
Erheblichkeit
Nicht jeder Softwarefehler rechtfertigt sofort die Rückgabe des Autos
Zwischen einem vorhandenen Fahrzeugmangel und dem Recht zum Rücktritt muss unterschieden werden. Eine kleinere Komfortstörung kann ein Mangel sein, ohne dass deshalb sofort der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann.
Nachbesserung
Entscheidend ist nicht, wie viele Updates installiert wurden
Bei Softwareproblemen wird häufig von „Updates“ statt von Reparaturen gesprochen. Kaufrechtlich bleibt aber entscheidend, ob der Verkäufer den beanstandeten Fahrzeugmangel tatsächlich beseitigt.
Ein Werkstattauftrag mit dem Eintrag „Software aktualisiert“ beantwortet deshalb noch nicht die entscheidende Frage. Tritt die beanstandete Fehlfunktion anschließend erneut auf, kann die Nacherfüllung trotz durchgeführter Maßnahme erfolglos geblieben sein.
Update erfolgreich
Die beanstandete Funktion arbeitet anschließend dauerhaft vertragsgemäß. Dann wurde der konkrete Fehler möglicherweise erfolgreich beseitigt.
Fehler kommt wieder
Dieselbe Fehlermeldung oder Funktionsstörung tritt erneut auf. Dann muss geprüft werden, ob sich trotz versuchter Nacherfüllung weiterhin ein Mangel zeigt.
Beim Verbrauchsgüterkauf enthält § 475d BGB besondere Regelungen für den Rücktritt. Unter anderem kann eine klassische weitere Fristsetzung entbehrlich sein, wenn sich trotz versuchter Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Entscheidend bleibt deshalb der konkrete Ablauf.
Sporadische Fehler
„Fehler nicht reproduzierbar“ bedeutet nicht automatisch „kein Mangel“
Software- und Elektronikprobleme treten häufig nur unter bestimmten Bedingungen auf. Bei der Probefahrt der Werkstatt kann das System deshalb gerade funktionieren, obwohl der Fehler zuvor mehrfach aufgetreten ist.
Sie müssen als Käufer nicht selbst erklären können, welche Programmierung, welches Steuergerät oder welcher Sensor technisch für den Fehler verantwortlich ist. Entscheidend ist zunächst die konkret wahrnehmbare Fehlfunktion des Fahrzeugs.
Gerade deshalb ist die Dokumentation wichtig: Fehlermeldungen fotografieren, Funktionsausfälle filmen und möglichst festhalten, wann und unter welchen Bedingungen das Problem aufgetreten ist.
Digitale Elemente & Updates
Bei modernen Fahrzeugen kann auch die Aktualisierungspflicht relevant werden
Das Kaufrecht enthält inzwischen besondere Regeln für Waren mit digitalen Elementen. § 475b BGB erfasst unter anderem Anforderungen an die digitalen Elemente und die Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen.
Ist eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart, enthält § 475c BGB zusätzliche Regelungen. Der Unternehmer haftet insoweit dafür, dass die digitalen Elemente während des maßgeblichen Bereitstellungszeitraums, mindestens aber für zwei Jahre ab Ablieferung, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Je nach betroffener Funktion und Vertragsgestaltung kann auch relevant sein, welche Aktualisierungen nach dem Fahrzeugkauf geschuldet waren und ob die digitalen Elemente während des maßgeblichen Zeitraums ordnungsgemäß funktionieren.
Ersatzlieferung
Muss ich mich immer mit einem weiteren Software-Update zufriedengeben?
§ 439 BGB sieht als Formen der Nacherfüllung grundsätzlich sowohl die Beseitigung des Mangels als auch die Lieferung einer mangelfreien Sache vor. Welche Form im konkreten Fall verlangt werden kann, muss anhand des jeweiligen Fahrzeugkaufs geprüft werden.
Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Interessant ist auch hier die BGH-Entscheidung VIII ZR 66/17: Der Verkäufer konnte die verlangte Ersatzlieferung nicht allein mit dem Argument als unmöglich zurückweisen, dass inzwischen Fahrzeuge derselben Modellversion mit korrigierter Software produziert wurden.
Daraus folgt allerdings nicht, dass bei jedem Softwarefehler automatisch ein neues Fahrzeug verlangt werden kann. Die Voraussetzungen der konkreten Nacherfüllung müssen immer gesondert geprüft werden.
Rücktritt
Wann kann der Softwarefehler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufs führen?
Für die Rücktrittsprüfung reicht es nicht, lediglich die Zahl der Werkstatttermine zu zählen. Entscheidend ist der gesamte Verlauf.
Beweislast
Softwarefehler im ersten Jahr nach Übergabe
Zeigt sich ein Softwareproblem kurz nach dem Neuwagenkauf, kann die gesetzliche Beweislastregel für Verbraucher besonders wichtig sein.
Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand, wird nach § 477 Abs. 1 BGB grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.
Für digitale Elemente, deren dauerhafte Bereitstellung vereinbart wurde, enthält § 477 Abs. 2 BGB eine zusätzliche Beweislastregel. Hier kann deshalb eine genauere Prüfung erforderlich sein, welcher Teil des Fahrzeugs beziehungsweise welcher digitalen Funktion betroffen ist.
Dokumentation
Bei Softwarefehlern kann eine gute Fehlerchronologie entscheidend sein
Gerade wenn der Fehler nur sporadisch auftritt oder nach einem Update vorübergehend verschwunden ist, sollte der Verlauf möglichst genau nachvollziehbar bleiben.
Fehler festhalten
- Fotos der Warnmeldungen
- Videos der Funktionsausfälle
- Datum und Kilometerstand
- Situation beim Auftreten
- Häufigkeit der Störung
Werkstattverlauf
- Werkstattaufträge
- Diagnoseprotokolle
- Software-Updates
- Reparaturberichte
- Standzeiten des Fahrzeugs
Kaufunterlagen
- Kaufvertrag oder Bestellung
- Ausstattungsliste
- Fahrzeugbeschreibung
- Übergabeunterlagen
- Schriftverkehr mit dem Verkäufer
Fehler vermeiden
Was Sie bei wiederkehrenden Softwareproblemen nicht tun sollten
Was jetzt zu tun ist
Softwareproblem bleibt bestehen – so gehen Sie weiter vor
Weitere Informationen
Passend zu Ihrer Situation
Häufige Fragen
Softwarefehler beim Neuwagen
Ist ein Softwarefehler beim Neuwagen ein Fahrzeugmangel?
Ja. Auch eine fehlerhafte Softwarefunktion kann einen Fahrzeugmangel darstellen. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug und seine digitalen Funktionen den vereinbarten und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der BGH hat bereits eine irreführende softwaregesteuerte Warnmeldung eines Neufahrzeugs als Sachmangel eingeordnet.
Kann ich wegen eines Softwarefehlers vom Neuwagenkauf zurücktreten?
Ein Rücktritt kann möglich sein, wenn ein erheblicher Fahrzeugmangel vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind insbesondere die betroffene Funktion, die Auswirkungen auf die Fahrzeugnutzung und der bisherige Verlauf der Nacherfüllung. Nicht jede kleinere Softwarestörung führt deshalb automatisch zur Rückabwicklung.
Wie viele Software-Updates muss ich akzeptieren?
Eine starre Zahl gilt nicht für jeden Fahrzeugkauf. Beim Verbrauchsgüterkauf enthält § 475d BGB besondere Regeln für den Rücktritt. Zeigt sich trotz versuchter Nacherfüllung weiterhin ein Mangel, kann dies rechtlich relevant sein. Deshalb kommt es auf den konkreten Verlauf und nicht allein auf die Zahl der Updates an.
Was gilt, wenn der Softwarefehler nach einem Update wieder auftritt?
Tritt die beanstandete Fehlfunktion nach einem Update erneut auf, sollte dies genau dokumentiert werden. Ein durchgeführtes Update bedeutet nicht automatisch, dass die Nacherfüllung erfolgreich war. Entscheidend ist, ob der konkrete Mangel tatsächlich und dauerhaft beseitigt wurde.
Was gilt, wenn die Werkstatt den Fehler nicht reproduzieren kann?
Ein sporadischer Softwarefehler wird nicht allein dadurch unbeachtlich, dass er während eines Werkstatttermins gerade nicht auftritt. Fotos, Videos, Fehlerspeicher, Diagnoseprotokolle und eine genaue Beschreibung der Situationen, in denen der Fehler auftritt, können deshalb besonders wichtig sein.
Muss ich eine falsche Warnmeldung einfach ignorieren?
Nicht ohne Weiteres. Der BGH hat mit Urteil vom 24. Oktober 2018 – VIII ZR 66/17 eine irreführende softwaregesteuerte Warnmeldung als Sachmangel eingeordnet. Dass der Verkäufer dem Käufer mitteilte, die Meldung müsse nicht beachtet werden, änderte daran nichts.
Kann ich bei einem Softwarefehler ein neues Fahrzeug verlangen?
§ 439 BGB sieht grundsätzlich sowohl die Beseitigung des Mangels als auch die Lieferung einer mangelfreien Sache als Formen der Nacherfüllung vor. Der Verkäufer kann die gewählte Art unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Ob eine Ersatzlieferung verlangt werden kann, muss deshalb im Einzelfall geprüft werden.
Welche Bedeutung haben Software-Updates beim Neuwagen?
Für Waren mit digitalen Elementen enthält § 475b BGB besondere Anforderungen an digitale Funktionen und Aktualisierungen. Bei vereinbarter dauerhafter Bereitstellung digitaler Elemente enthält § 475c BGB zusätzliche Regelungen. Deshalb können je nach Fahrzeugfunktion auch Aktualisierungspflichten nach der Übergabe relevant sein.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?
Wichtig sind insbesondere Kaufvertrag oder Bestellung, Ausstattungsliste, Werkstattaufträge, Diagnoseprotokolle, Informationen zu durchgeführten Software-Updates sowie Fotos oder Videos der Fehlermeldungen. Besonders hilfreich ist eine chronologische Übersicht, wann welcher Fehler auftrat und welche Maßnahme anschließend durchgeführt wurde.
Autokaufrechte prüfen
Der Softwarefehler bleibt trotz Werkstatt oder Update bestehen?
Übermitteln Sie Ihr Anliegen strukturiert über das Autokauf-Formular. Kaufvertrag, Werkstattaufträge, Fehlermeldungen, Videos und weitere Unterlagen können Sie direkt hochladen. Nach Durchsicht lässt sich beurteilen, welche Rechte gegenüber dem Verkäufer in Betracht kommen.
Autokaufrechte prüfen Anfrage und Unterlagen können vollständig online übermittelt werden.Bundesweit für Sie tätig
Motorrechte unterstützt Mandanten bundesweit bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugmängeln, Problemen nach dem Autokauf und Streitigkeiten mit Versicherungen. Die Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Online-Formulare erfolgen.
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