Ihre Rechte rund ums Fahrzeug – Verkehrsunfall, Fahrzeugmängel und Autokauf.
Verkehrsrecht. Digital. Bundesweit.
neuwagen-softwarefehler-ruecktritt.png

Neuwagen mit erheblichem Softwarefehler – Rücktritt möglich?

Neuwagen mit erheblichem Softwarefehler – Rücktritt möglich?

 
 

Neuwagen · Software · Rücktritt

Assistenzsysteme fallen aus, das Display startet neu, Warnmeldungen erscheinen ohne nachvollziehbaren Grund oder der Fehler kehrt nach mehreren Software-Updates zurück. Bei modernen Neuwagen kann ein Softwareproblem die Nutzung des gesamten Fahrzeugs beeinträchtigen. Dann stellt sich nicht nur die Frage nach dem nächsten Update – sondern irgendwann auch nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Kurzantwort

Ja. Auch ein Softwarefehler kann ein Fahrzeugmangel sein und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen Rücktritt vom Neuwagenkauf ermöglichen. Entscheidend sind vor allem die betroffene Fahrzeugfunktion, die Auswirkungen des Fehlers und die Frage, ob der Verkäufer das Problem trotz Nacherfüllung dauerhaft beseitigen konnte.

Drei Fragen entscheiden häufig über das weitere Vorgehen:

Welche Funktion ist betroffen? Komfortfunktion, zentrale Fahrzeugbedienung oder sicherheitsrelevantes System?
Was wurde bereits versucht? Diagnose, Update, Steuergerät, Werkstattaufenthalt oder mehrere Reparaturversuche?
Ist der Fehler noch vorhanden? Entscheidend ist nicht das Update selbst, sondern ob das Fahrzeug danach dauerhaft funktioniert.

Typische Probleme

Softwarefehler können heute zentrale Fahrzeugfunktionen betreffen

Moderne Fahrzeuge sind in weiten Teilen softwaregesteuert. Deshalb beschränken sich Softwareprobleme längst nicht mehr auf Radio oder Navigation. Sie können die Bedienung, Assistenzsysteme und andere wesentliche Funktionen des Fahrzeugs erfassen.

Assistenzsysteme fallen wiederholt aus Spurhalteassistent, Abstandssystem, Parkfunktionen oder andere Assistenzsysteme stehen zeitweise oder dauerhaft nicht zur Verfügung.
Fehlermeldungen erscheinen immer wieder Das Fahrzeug warnt vor einer Störung, obwohl die Ursache nicht gefunden wird oder die Meldung nach einer Reparatur erneut erscheint.
Zentrales Display oder Bediensystem stürzt ab Über den Bildschirm gesteuerte Funktionen sind zeitweise nicht erreichbar oder das System startet während der Nutzung neu.
Update behebt den Fehler nicht Die Werkstatt installiert einen neuen Softwarestand, doch das ursprüngliche Problem tritt kurze Zeit später erneut auf.
Mehrere elektronische Systeme sind betroffen Unterschiedliche Fehlermeldungen und Funktionsausfälle treten gleichzeitig oder nacheinander auf und führen zu wiederholten Werkstattaufenthalten.

Fahrzeugmangel

Ein Auto muss nicht mechanisch defekt sein, um mangelhaft zu sein

Bei einem modernen Fahrzeug gehören digitale Funktionen zur geschuldeten Fahrzeugbeschaffenheit. Ein erheblicher Softwarefehler kann deshalb genauso kaufrechtlich relevant sein wie ein Defekt an Motor, Getriebe oder Fahrwerk.

§ 434 BGB berücksichtigt bei der Beschaffenheit einer Kaufsache ausdrücklich auch deren Funktionalität und Kompatibilität. Bei Waren mit digitalen Elementen enthält § 475b BGB zusätzliche Anforderungen an die digitalen Bestandteile und erforderliche Aktualisierungen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Ist es nur Software?“ Sondern: Funktioniert das gekaufte Fahrzeug so, wie es nach dem Kaufvertrag und den gesetzlichen Anforderungen funktionieren muss?

Rechtsprechung

Auch eine falsche Software-Warnung kann einen Fahrzeugmangel darstellen

Wie konkret ein Softwarefehler kaufrechtlich relevant werden kann, zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem Neufahrzeug.

BGH · Urteil vom 24.10.2018 · VIII ZR 66/17

Die Software forderte den Fahrer unnötig zum Anhalten auf

Bei dem Fahrzeug blendete die Software der Kupplungsüberhitzungsanzeige eine Warnmeldung ein, die den Fahrer zum Anhalten aufforderte. Tatsächlich konnte die Kupplung auch während der Weiterfahrt abkühlen.

Der BGH ordnete das Fahrzeug deshalb als mangelhaft ein. Daran änderte auch der Hinweis des Verkäufers nichts, der Fahrer müsse die irreführende Warnmeldung nicht beachten.

Die Entscheidung zeigt: Eine fehlerhafte Softwarefunktion wird nicht allein deshalb unerheblich, weil das Fahrzeug mechanisch weiterfahren kann oder die Werkstatt empfiehlt, eine falsche Meldung zu ignorieren.

Erheblichkeit

Nicht jeder Softwarefehler rechtfertigt sofort die Rückgabe des Autos

Zwischen einem vorhandenen Fahrzeugmangel und dem Recht zum Rücktritt muss unterschieden werden. Eine kleinere Komfortstörung kann ein Mangel sein, ohne dass deshalb sofort der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann.

Fehlerbild Mögliche Bedeutung Besonders wichtig
Kleinere Komfortfunktion Kann mangelhaft sein, fällt für einen Rücktritt aber möglicherweise weniger stark ins Gewicht. Häufigkeit, Dauer und tatsächliche Beeinträchtigung.
Zentrale Bedienfunktion Kann die Nutzung des Fahrzeugs deutlich beeinträchtigen. Welche Funktionen über das betroffene System gesteuert werden.
Assistenz- oder Sicherheitsfunktion Kann erheblich stärker zu gewichten sein. Konkreter Funktionsausfall und Auswirkungen auf die Fahrzeugnutzung.
Fehler nach Update erneut vorhanden Kann für einen fehlenden dauerhaften Nacherfüllungserfolg sprechen. Ob tatsächlich derselbe oder ein damit zusammenhängender Mangel fortbesteht.
Mehrere Systeme dauerhaft betroffen Die Gesamtbeeinträchtigung kann erheblich sein. Zusammenspiel der Fehler und bisherige Werkstattgeschichte.

Nachbesserung

Entscheidend ist nicht, wie viele Updates installiert wurden

Bei Softwareproblemen wird häufig von „Updates“ statt von Reparaturen gesprochen. Kaufrechtlich bleibt aber entscheidend, ob der Verkäufer den beanstandeten Fahrzeugmangel tatsächlich beseitigt.

Ein Werkstattauftrag mit dem Eintrag „Software aktualisiert“ beantwortet deshalb noch nicht die entscheidende Frage. Tritt die beanstandete Fehlfunktion anschließend erneut auf, kann die Nacherfüllung trotz durchgeführter Maßnahme erfolglos geblieben sein.

Update erfolgreich

Die beanstandete Funktion arbeitet anschließend dauerhaft vertragsgemäß. Dann wurde der konkrete Fehler möglicherweise erfolgreich beseitigt.

Fehler kommt wieder

Dieselbe Fehlermeldung oder Funktionsstörung tritt erneut auf. Dann muss geprüft werden, ob sich trotz versuchter Nacherfüllung weiterhin ein Mangel zeigt.

Es gibt keine pauschale Regel „immer genau zwei Reparaturversuche“.

Beim Verbrauchsgüterkauf enthält § 475d BGB besondere Regelungen für den Rücktritt. Unter anderem kann eine klassische weitere Fristsetzung entbehrlich sein, wenn sich trotz versuchter Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Entscheidend bleibt deshalb der konkrete Ablauf.

Sporadische Fehler

„Fehler nicht reproduzierbar“ bedeutet nicht automatisch „kein Mangel“

Software- und Elektronikprobleme treten häufig nur unter bestimmten Bedingungen auf. Bei der Probefahrt der Werkstatt kann das System deshalb gerade funktionieren, obwohl der Fehler zuvor mehrfach aufgetreten ist.

Sie müssen als Käufer nicht selbst erklären können, welche Programmierung, welches Steuergerät oder welcher Sensor technisch für den Fehler verantwortlich ist. Entscheidend ist zunächst die konkret wahrnehmbare Fehlfunktion des Fahrzeugs.

Gerade deshalb ist die Dokumentation wichtig: Fehlermeldungen fotografieren, Funktionsausfälle filmen und möglichst festhalten, wann und unter welchen Bedingungen das Problem aufgetreten ist.

Digitale Elemente & Updates

Bei modernen Fahrzeugen kann auch die Aktualisierungspflicht relevant werden

Das Kaufrecht enthält inzwischen besondere Regeln für Waren mit digitalen Elementen. § 475b BGB erfasst unter anderem Anforderungen an die digitalen Elemente und die Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen.

Ist eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart, enthält § 475c BGB zusätzliche Regelungen. Der Unternehmer haftet insoweit dafür, dass die digitalen Elemente während des maßgeblichen Bereitstellungszeitraums, mindestens aber für zwei Jahre ab Ablieferung, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Softwarestand bei Übergabe ist deshalb nicht immer das Ende der Prüfung.

Je nach betroffener Funktion und Vertragsgestaltung kann auch relevant sein, welche Aktualisierungen nach dem Fahrzeugkauf geschuldet waren und ob die digitalen Elemente während des maßgeblichen Zeitraums ordnungsgemäß funktionieren.

Ersatzlieferung

Muss ich mich immer mit einem weiteren Software-Update zufriedengeben?

§ 439 BGB sieht als Formen der Nacherfüllung grundsätzlich sowohl die Beseitigung des Mangels als auch die Lieferung einer mangelfreien Sache vor. Welche Form im konkreten Fall verlangt werden kann, muss anhand des jeweiligen Fahrzeugkaufs geprüft werden.

Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

Interessant ist auch hier die BGH-Entscheidung VIII ZR 66/17: Der Verkäufer konnte die verlangte Ersatzlieferung nicht allein mit dem Argument als unmöglich zurückweisen, dass inzwischen Fahrzeuge derselben Modellversion mit korrigierter Software produziert wurden.

Daraus folgt allerdings nicht, dass bei jedem Softwarefehler automatisch ein neues Fahrzeug verlangt werden kann. Die Voraussetzungen der konkreten Nacherfüllung müssen immer gesondert geprüft werden.

Rücktritt

Wann kann der Softwarefehler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufs führen?

Für die Rücktrittsprüfung reicht es nicht, lediglich die Zahl der Werkstatttermine zu zählen. Entscheidend ist der gesamte Verlauf.

01 Konkreter Fehler Welche Funktion arbeitet nicht vertragsgemäß und wie wirkt sich dies auf das Fahrzeug aus?
02 Mangelanzeige Wurde der Fehler dem Verkäufer konkret mitgeteilt und das Fahrzeug zur Prüfung beziehungsweise Nacherfüllung zur Verfügung gestellt?
03 Nacherfüllung Welche Updates, Diagnosen oder Reparaturen wurden tatsächlich durchgeführt?
04 Fehler weiterhin vorhanden Trat die beanstandete Störung nach der Maßnahme erneut auf oder wurde sie dauerhaft beseitigt?
05 Bedeutung des Mangels Wie häufig tritt der Fehler auf, welche Funktionen sind betroffen und wie stark wird die Fahrzeugnutzung beeinträchtigt?
06 Rücktritt prüfen Erst aus diesen Punkten lässt sich beurteilen, ob eine weitere Nacherfüllung abzuwarten ist oder eine Rückabwicklung in Betracht kommt.

Beweislast

Softwarefehler im ersten Jahr nach Übergabe

Zeigt sich ein Softwareproblem kurz nach dem Neuwagenkauf, kann die gesetzliche Beweislastregel für Verbraucher besonders wichtig sein.

Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand, wird nach § 477 Abs. 1 BGB grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

Für digitale Elemente, deren dauerhafte Bereitstellung vereinbart wurde, enthält § 477 Abs. 2 BGB eine zusätzliche Beweislastregel. Hier kann deshalb eine genauere Prüfung erforderlich sein, welcher Teil des Fahrzeugs beziehungsweise welcher digitalen Funktion betroffen ist.

Dokumentation

Bei Softwarefehlern kann eine gute Fehlerchronologie entscheidend sein

Gerade wenn der Fehler nur sporadisch auftritt oder nach einem Update vorübergehend verschwunden ist, sollte der Verlauf möglichst genau nachvollziehbar bleiben.

Fehler festhalten

  • Fotos der Warnmeldungen
  • Videos der Funktionsausfälle
  • Datum und Kilometerstand
  • Situation beim Auftreten
  • Häufigkeit der Störung

Werkstattverlauf

  • Werkstattaufträge
  • Diagnoseprotokolle
  • Software-Updates
  • Reparaturberichte
  • Standzeiten des Fahrzeugs

Kaufunterlagen

  • Kaufvertrag oder Bestellung
  • Ausstattungsliste
  • Fahrzeugbeschreibung
  • Übergabeunterlagen
  • Schriftverkehr mit dem Verkäufer

Fehler vermeiden

Was Sie bei wiederkehrenden Softwareproblemen nicht tun sollten

01 Fehlermeldung einfach wegklicken Sichern Sie vorher ein Foto oder Video. Gerade sporadische Fehler können später schwer nachvollziehbar sein.
02 Werkstattauftrag zu allgemein formulieren lassen Statt nur „Software prüfen“ sollte die konkrete Fehlfunktion möglichst genau im Auftrag stehen.
03 Updates nicht dokumentieren Lassen Sie festhalten, welche Maßnahme durchgeführt wurde. Nur so lässt sich später nachvollziehen, ob der Fehler danach wiederkam.
04 Nur mit dem Hersteller kommunizieren Die gesetzlichen Mängelrechte aus dem Fahrzeugkauf richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Dieser sollte in den Vorgang eingebunden sein.
05 Rücktritt vorschnell erklären Vor einer endgültigen Rücktrittserklärung sollten Fehler, Werkstattverlauf und die bisherigen Nacherfüllungsmaßnahmen zusammen geprüft werden.

Was jetzt zu tun ist

Softwareproblem bleibt bestehen – so gehen Sie weiter vor

01 Fehler dokumentieren Fehlermeldung oder Funktionsausfall fotografieren beziehungsweise filmen und Datum sowie Kilometerstand notieren.
02 Werkstattunterlagen sammeln Alle bisherigen Aufträge, Diagnosen und Softwaremaßnahmen in zeitlicher Reihenfolge zusammenstellen.
03 Wiederkehrenden Fehler festhalten Tritt das Problem nach einem Update erneut auf, sollte gerade dieser Umstand nachvollziehbar dokumentiert werden.
04 Kaufrechtliche Situation prüfen Jetzt lässt sich beurteilen, ob weitere Nacherfüllung erforderlich ist oder bereits weitergehende Rechte in Betracht kommen.
05 Rückabwicklung vorbereiten Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann das weitere Vorgehen gegenüber dem Verkäufer auf die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

Passend zu Ihrer Situation

Häufige Fragen

Softwarefehler beim Neuwagen

Ist ein Softwarefehler beim Neuwagen ein Fahrzeugmangel?

Ja. Auch eine fehlerhafte Softwarefunktion kann einen Fahrzeugmangel darstellen. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug und seine digitalen Funktionen den vereinbarten und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der BGH hat bereits eine irreführende softwaregesteuerte Warnmeldung eines Neufahrzeugs als Sachmangel eingeordnet.

Kann ich wegen eines Softwarefehlers vom Neuwagenkauf zurücktreten?

Ein Rücktritt kann möglich sein, wenn ein erheblicher Fahrzeugmangel vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind insbesondere die betroffene Funktion, die Auswirkungen auf die Fahrzeugnutzung und der bisherige Verlauf der Nacherfüllung. Nicht jede kleinere Softwarestörung führt deshalb automatisch zur Rückabwicklung.

Wie viele Software-Updates muss ich akzeptieren?

Eine starre Zahl gilt nicht für jeden Fahrzeugkauf. Beim Verbrauchsgüterkauf enthält § 475d BGB besondere Regeln für den Rücktritt. Zeigt sich trotz versuchter Nacherfüllung weiterhin ein Mangel, kann dies rechtlich relevant sein. Deshalb kommt es auf den konkreten Verlauf und nicht allein auf die Zahl der Updates an.

Was gilt, wenn der Softwarefehler nach einem Update wieder auftritt?

Tritt die beanstandete Fehlfunktion nach einem Update erneut auf, sollte dies genau dokumentiert werden. Ein durchgeführtes Update bedeutet nicht automatisch, dass die Nacherfüllung erfolgreich war. Entscheidend ist, ob der konkrete Mangel tatsächlich und dauerhaft beseitigt wurde.

Was gilt, wenn die Werkstatt den Fehler nicht reproduzieren kann?

Ein sporadischer Softwarefehler wird nicht allein dadurch unbeachtlich, dass er während eines Werkstatttermins gerade nicht auftritt. Fotos, Videos, Fehlerspeicher, Diagnoseprotokolle und eine genaue Beschreibung der Situationen, in denen der Fehler auftritt, können deshalb besonders wichtig sein.

Muss ich eine falsche Warnmeldung einfach ignorieren?

Nicht ohne Weiteres. Der BGH hat mit Urteil vom 24. Oktober 2018 – VIII ZR 66/17 eine irreführende softwaregesteuerte Warnmeldung als Sachmangel eingeordnet. Dass der Verkäufer dem Käufer mitteilte, die Meldung müsse nicht beachtet werden, änderte daran nichts.

Kann ich bei einem Softwarefehler ein neues Fahrzeug verlangen?

§ 439 BGB sieht grundsätzlich sowohl die Beseitigung des Mangels als auch die Lieferung einer mangelfreien Sache als Formen der Nacherfüllung vor. Der Verkäufer kann die gewählte Art unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Ob eine Ersatzlieferung verlangt werden kann, muss deshalb im Einzelfall geprüft werden.

Welche Bedeutung haben Software-Updates beim Neuwagen?

Für Waren mit digitalen Elementen enthält § 475b BGB besondere Anforderungen an digitale Funktionen und Aktualisierungen. Bei vereinbarter dauerhafter Bereitstellung digitaler Elemente enthält § 475c BGB zusätzliche Regelungen. Deshalb können je nach Fahrzeugfunktion auch Aktualisierungspflichten nach der Übergabe relevant sein.

Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?

Wichtig sind insbesondere Kaufvertrag oder Bestellung, Ausstattungsliste, Werkstattaufträge, Diagnoseprotokolle, Informationen zu durchgeführten Software-Updates sowie Fotos oder Videos der Fehlermeldungen. Besonders hilfreich ist eine chronologische Übersicht, wann welcher Fehler auftrat und welche Maßnahme anschließend durchgeführt wurde.

Autokaufrechte prüfen

Der Softwarefehler bleibt trotz Werkstatt oder Update bestehen?

Übermitteln Sie Ihr Anliegen strukturiert über das Autokauf-Formular. Kaufvertrag, Werkstattaufträge, Fehlermeldungen, Videos und weitere Unterlagen können Sie direkt hochladen. Nach Durchsicht lässt sich beurteilen, welche Rechte gegenüber dem Verkäufer in Betracht kommen.

Autokaufrechte prüfen Anfrage und Unterlagen können vollständig online übermittelt werden.

Bundesweit für Sie tätig

Motorrechte unterstützt Mandanten bundesweit bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugmängeln, Problemen nach dem Autokauf und Streitigkeiten mit Versicherungen. Die Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Online-Formulare erfolgen.

Kontakt

info@motor-rechte.de
+49 (69) 153 222 666

📍 Standort Frankfurt am Main
Motorrechte
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main

 
 
 

Mandantenstimmen
★★★★★
Lesen Sie, welche Erfahrungen Mandanten mit uns gemacht haben.