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Käufer will vom Autokauf zurücktreten – muss ich das Auto zurücknehmen?

Käufer will vom Autokauf zurücktreten

 
 

Für Autohäuser und gewerbliche Fahrzeugverkäufer

Ein Käufer erklärt den Rücktritt und verlangt Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs? Das bedeutet noch nicht, dass das Autohaus die Rückabwicklung akzeptieren muss. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Fahrzeugmangel vorliegt und ob die Voraussetzungen für den erklärten Rücktritt erfüllt sind.

Kurzantwort

Ein Händler muss ein verkauftes Fahrzeug nicht allein deshalb zurücknehmen, weil der Käufer den Rücktritt erklärt. Zu prüfen sind insbesondere der behauptete Mangel, der Zeitpunkt seines Auftretens, der bisherige Verlauf der Nacherfüllung und die konkreten Voraussetzungen des Rücktritts. Beim Verkauf an einen Verbraucher gelten dabei besondere Regeln des Verbrauchsgüterkaufs.

Erste Einordnung

Was bedeutet die Rücktrittsforderung für den Händler?

Käufer behauptet erstmals einen Mangel Ein erstmals angezeigter Fahrzeugmangel führt nicht automatisch zur Rückabwicklung. Zunächst ist zu klären, welcher Mangel behauptet wird und welche Nacherfüllungsrechte bestehen.
Das Fahrzeug war bereits zur Reparatur Jetzt wird wichtig, welcher Mangel beanstandet wurde, was tatsächlich repariert wurde und ob sich derselbe oder ein anderer Mangel zeigt.
Der Fehler lässt sich nicht reproduzieren Das allein erledigt die Beanstandung nicht zwingend. Gerade sporadische Fehler müssen anhand der konkreten Symptome, Fehlerspeicher, Werkstattdokumentation und sonstigen Umstände eingeordnet werden.
Der Käufer lehnt einen weiteren Werkstatttermin ab Entscheidend ist, ob der Händler rechtlich noch Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten muss oder ob der Käufer bereits zum Rücktritt übergehen durfte.
Ein Anwalt hat bereits den Rücktritt erklärt Die Erklärung sollte anhand von Kaufvertrag, Mängelanzeige, Reparaturhistorie und Fristen geprüft werden. Eine Rückabwicklung sollte weder vorschnell anerkannt noch ohne Prüfung pauschal abgelehnt werden.

Händler-Prüfung

Fünf Fragen entscheiden häufig über die Rücktrittsforderung

Ob ein Rücktritt begründet ist, lässt sich nicht allein aus der Zahl der Werkstatttermine ablesen. Der gesamte Verlauf muss in der richtigen Reihenfolge geprüft werden.

01 Welcher Mangel wird behauptet? Zunächst muss feststehen, welche konkrete Abweichung der Käufer beanstandet. Eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Fahrzeug genügt nicht.
02 Wann hat sich der Mangel gezeigt? Zeitpunkt der Übergabe, erste Beanstandung und weiterer Verlauf können für Mangelhaftigkeit und Beweisfragen entscheidend sein.
03 Was wurde zur Nacherfüllung unternommen? Werkstattaufträge, Diagnosen, Reparaturen und Kommunikation müssen zeigen, welche Beanstandung untersucht und welche Maßnahme durchgeführt wurde.
04 Was zeigt sich nach der Reparatur? Es macht einen Unterschied, ob derselbe Fehler fortbesteht, erneut auftritt oder der Käufer nun einen anderen Mangel geltend macht.
05 War der Rücktritt bereits eröffnet? Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Käufer vom Vertrag zurücktreten durfte oder ob die Rücktrittsforderung zurückgewiesen werden kann.

Verbraucher kauft beim Händler

Beim Händlerverkauf gelten besondere Rücktrittsregeln

Kauft ein Verbraucher ein Fahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer, handelt es sich grundsätzlich um einen Verbrauchsgüterkauf. Neben den allgemeinen Mängelrechten gelten deshalb besondere Vorschriften, die unter anderem die Durchführung der Nacherfüllung, den Rücktritt und die Beweislast betreffen.

Für den Händler ist diese Unterscheidung wichtig. Regeln, die etwa bei einem Verkauf zwischen zwei Unternehmern gelten, können nicht ungeprüft auf den Verkauf eines Gebraucht- oder Neuwagens an einen Verbraucher übertragen werden.

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, greift grundsätzlich die Vermutung des § 477 BGB, sofern sie nicht mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

Nacherfüllung

Muss der Käufer dem Händler immer zwei Reparaturversuche geben?

Nein. Die verbreitete Formel „Der Händler hat immer zwei Reparaturversuche“ ist zu pauschal. Zwar enthält § 440 BGB eine Regel, nach der eine Nachbesserung grundsätzlich nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt. Für Verbrauchsgüterkäufe enthält § 475d BGB jedoch besondere Rücktrittsregeln.

Danach kann ein Rücktritt wegen eines Mangels unter anderem ohne die sonst erforderliche Fristsetzung in Betracht kommen, wenn sich trotz einer vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Daneben nennt das Gesetz weitere Fälle, etwa einen besonders schwerwiegenden Mangel oder die Verweigerung einer ordnungsgemäßen Nacherfüllung.

Für Händler besonders wichtig

Die Zahl der Werkstattaufenthalte allein beantwortet die Rechtsfrage nicht. Dokumentiert werden sollte vielmehr, welcher konkrete Mangel jeweils angezeigt wurde, welche Diagnose gestellt wurde, welche Maßnahme erfolgte und welches Fehlerbild anschließend bestand.

Frist und Reparaturerfolg

Es reicht nicht immer, innerhalb einer Frist mit der Reparatur zu beginnen

Hat der Käufer wirksam eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, kann für den Rücktritt entscheidend sein, ob die Nacherfüllung innerhalb dieser Frist tatsächlich erfolgreich war. Allein eine Reparaturhandlung innerhalb der Frist genügt nicht zwingend.

Der Bundesgerichtshof hat dies mit Urteil vom 26. August 2020 (VIII ZR 351/19) ausdrücklich klargestellt. Zugleich hat der BGH entschieden, dass ein Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist grundsätzlich nicht noch eine zweite Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen muss.

Für das Autohaus bedeutet das praktisch: Nicht nur Termine und Reparaturbeginn dokumentieren. Entscheidend kann sein, ob der geschuldete Erfolg innerhalb der maßgeblichen Zeit tatsächlich eingetreten ist.

Nach der Reparatur

Ist derselbe Mangel wieder da – oder liegt ein neuer Fehler vor?

Nach einer Reparatur sollte nicht nur gezählt werden, wie oft das Fahrzeug in der Werkstatt war. Entscheidend ist, welche Beanstandung Gegenstand der Nacherfüllung war und welches Fehlerbild anschließend auftritt.

Gleiches Fehlerbild tritt erneut auf

Zeigt sich nach der Reparatur erneut die beanstandete Störung, kann dies für die Frage relevant sein, ob die Nacherfüllung erfolgreich war.

  • ursprüngliche Beanstandung vergleichen
  • Werkstattauftrag prüfen
  • Diagnose und Reparaturmaßnahme dokumentieren
  • erneutes Fehlerbild technisch einordnen

Anderer Fehler tritt später auf

Ein neuer, technisch und tatsächlich anderer Mangel ist nicht automatisch die Fortsetzung der ersten Nacherfüllung. Der konkrete Sachverhalt muss getrennt betrachtet werden.

  • Symptome voneinander abgrenzen
  • Fehlerspeicher vergleichen
  • betroffene Bauteile feststellen
  • neue Mängelanzeige gesondert prüfen

Sporadische Fehler

Was gilt, wenn die Werkstatt den Mangel nicht reproduzieren kann?

Ein Fehler ist nicht allein deshalb rechtlich bedeutungslos, weil er beim Werkstatttermin gerade nicht auftritt. Bei sporadischen Störungen kommt es besonders auf die nachvollziehbare Beschreibung des Symptoms, Fehlerspeicher, Video- oder Fotodokumentation und die technische Einordnung an.

Das gilt besonders bei sicherheitsrelevanten Störungen. Der Bundesgerichtshof hat bereits bei einem nur sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Fahrzeugmangel hervorgehoben, dass die Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche anhand der konkreten Umstände beurteilt werden muss.

Werkstattdokumentation präzise halten

Statt lediglich „Fehler nicht feststellbar“ zu dokumentieren, sollte nachvollziehbar festgehalten werden, welche Beanstandung der Kunde beschrieben hat, welche Prüfungen durchgeführt wurden, welche Fehlerspeichereinträge vorlagen und zu welchem Ergebnis die Untersuchung führte.

Typische Händlerfälle

Welche Situation liegt bei Ihnen vor?

Situation Darauf kommt es häufig an Nächster Prüfpunkt
Rücktritt nach erstem Werkstatttermin Kaufregime, Mangel, Ablauf und Ergebnis der versuchten Nacherfüllung. Prüfen, ob der Käufer bereits zum Rücktritt übergehen durfte.
Gleicher Fehler tritt erneut auf Ursprüngliche Beanstandung, Reparaturmaßnahme und aktuelles Fehlerbild. Erfolg der Nacherfüllung bewerten.
Neuer Fehler nach Reparatur Technische und tatsächliche Abgrenzung zum zuerst beanstandeten Mangel. Neue Mängelanzeige gesondert einordnen.
Mangel nicht reproduzierbar Kundenbeschreibung, Fehlerspeicher, Videos, Diagnose und Sicherheitsrelevanz. Beweislage und weitere Untersuchung prüfen.
Käufer verweigert Werkstatttermin Bisheriger Verlauf und Frage, ob noch eine Nacherfüllung geschuldet beziehungsweise zumutbar ist. Rücktrittsvoraussetzungen prüfen.
Käufer hat fremdreparieren lassen Gelegenheit zur Nacherfüllung, Zustand vor Reparatur und Beweissicherung. Ansprüche und Beweisfolgen gesondert prüfen.

Grenze des Rücktritts

Kann der Käufer auch wegen eines kleinen Mangels zurücktreten?

Nicht jede Abweichung rechtfertigt die vollständige Rückabwicklung. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Ob das der Fall ist, muss anhand des konkreten Mangels und der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

Bei Fahrzeugen können dabei nicht nur reine Reparaturkosten eine Rolle spielen. Auch die Bedeutung des Mangels für Gebrauchstauglichkeit, Zuverlässigkeit oder Verkehrssicherheit kann relevant sein. Gerade sicherheitsrelevante Störungen sollten deshalb nicht allein anhand einer vermeintlich niedrigen Reparatursumme bewertet werden.

Neuwagen

Was gilt, wenn der Käufer einen mangelhaften Neuwagen zurückgeben will?

Auch beim Neuwagen führt ein Mangel nicht automatisch zur sofortigen Rückabwicklung. Gleichzeitig können wiederkehrende Defekte, erfolglose Nacherfüllung, erhebliche Funktionsstörungen oder Abweichungen von der vereinbarten Ausstattung einen Rücktritt rechtlich relevant machen.

Für den Händler ist bei Neuwagen besonders wichtig, die vollständige Mangel- und Reparaturhistorie zu sichern. Mehrere Werkstattaufenthalte sollten nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Beanstandungen jeweils vorlagen und ob sie erfolgreich beseitigt wurden.

Rücktritt bei mangelhaftem Neuwagen →

Untersuchung & Nacherfüllung

Muss der Käufer das Fahrzeug für die Nacherfüllung zur Verfügung stellen?

Ja. Nach § 439 Abs. 5 BGB hat der Käufer dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Ob und in welchem Umfang der Händler im konkreten Fall noch zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet ist, hängt allerdings vom bisherigen Verlauf ab.

Verlangt der Käufer bereits die Rückabwicklung, obwohl der behauptete Mangel noch nicht untersucht werden konnte, sollte deshalb genau dokumentiert werden, welche Untersuchung oder Nacherfüllung angeboten wurde und wie der Käufer darauf reagiert hat.

Wenn der Rücktritt wirksam ist

Was passiert bei der Rückabwicklung des Autokaufs?

Ist der Rücktritt wirksam, sind die empfangenen Leistungen grundsätzlich zurückzugewähren. Der Händler erhält das Fahrzeug zurück, der Käufer den Kaufpreis. Bei einem Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzende Sonderregeln; insbesondere trägt der Unternehmer im Rücktrittsfall wegen eines Mangels die Kosten der Rückgabe.

Die wirtschaftliche Abrechnung kann dennoch mehrere Positionen umfassen. Deshalb sollte eine Rückabwicklung nicht auf die einfache Formel „Auto zurück, voller Kaufpreis zurück“ reduziert werden.

Typische Positionen

  • Kaufpreis
  • Rückgabe des Fahrzeugs
  • gefahrene Kilometer und Nutzungen
  • gegebenenfalls weitere geltend gemachte Schäden
  • Kosten der Rückgabe beim Verbrauchsgüterkauf

Zusätzliche Vertragsbestandteile

  • Finanzierung
  • Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs
  • Garantievereinbarungen
  • Zubehör oder Zusatzleistungen
  • weitere verbundene Vertragsfragen

Nach der Rücktrittserklärung

Was gilt, wenn der Käufer das Fahrzeug weiter nutzt?

Die weitere Nutzung des Fahrzeugs bedeutet nicht automatisch, dass ein zuvor erklärter Rücktritt unwirksam wird. Sie kann aber für die spätere Rückabwicklung und insbesondere für die Frage gezogener Nutzungen wirtschaftlich relevant sein.

Deshalb sollte der Kilometerstand möglichst zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und erneut bei einer späteren Fahrzeugrückgabe dokumentiert werden.

Komplexere Kaufverträge

Was ist mit Finanzierung oder Inzahlungnahme?

Viele Fahrzeugkäufe bestehen wirtschaftlich nicht nur aus Kaufpreis gegen Auto. Finanzierung, Schlussrate oder ein in Zahlung gegebenes Altfahrzeug können die Rückabwicklung deutlich komplexer machen.

Finanziertes Fahrzeug

Wurde der Kauf über eine Händler- oder Herstellerbank finanziert, muss geprüft werden, wie Kaufvertrag und Finanzierung rechtlich miteinander verbunden sind und welche Folgen eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs für den Kredit hat.

Fahrzeug in Zahlung gegeben

Wurde ein Altfahrzeug in Zahlung gegeben, muss die konkrete Vertragsgestaltung geprüft werden. Besonders relevant wird dies, wenn das Altfahrzeug inzwischen weiterveräußert wurde.

Praxisbeispiele

Drei typische Rücktrittsforderungen gegen Autohäuser

Beispiel 1

Fehler nach Reparatur wieder da

Ein Käufer meldet eine Getriebestörung. Das Fahrzeug wird repariert. Wenige Tage später erscheint erneut dieselbe Warnmeldung. Jetzt muss geprüft werden, ob sich trotz versuchter Nacherfüllung der beanstandete Mangel erneut zeigt und welche Rechte daraus folgen.

Beispiel 2

Werkstatt findet keinen Fehler

Der Käufer berichtet von sporadischem Leistungsverlust. Bei zwei Werkstattterminen tritt das Problem nicht auf. Entscheidend sind nun konkrete Fehlerbeschreibung, Fehlerspeicher, technische Dokumentation und gegebenenfalls die Sicherheitsrelevanz.

Beispiel 3

Nach Reparatur tritt anderer Defekt auf

Zunächst wird ein Sensorfehler beseitigt. Wochen später beanstandet der Käufer einen Ölverlust und erklärt unter Hinweis auf den zweiten Werkstattfall den Rücktritt. Dann muss geprüft werden, ob beide Beanstandungen rechtlich überhaupt als dieselbe Nacherfüllung behandelt werden können.

Fehler vermeiden

Was sollte ein Händler nach einer Rücktrittsforderung nicht vorschnell tun?

01 Rücktritt sofort anerkennen Zunächst sollte geprüft werden, ob die behaupteten Mängel und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen.
02 Jede weitere Prüfung pauschal ablehnen Eine endgültige Verweigerung der ordnungsgemäßen Nacherfüllung kann selbst rechtliche Folgen für die Rücktrittsvoraussetzungen haben.
03 Nur die Zahl der Reparaturversuche betrachten Entscheidend ist nicht allein „einmal oder zweimal“, sondern welcher Mangel vorlag und was im Rahmen der Nacherfüllung tatsächlich geschehen ist.
04 Werkstattaufträge zu allgemein formulieren Für die spätere Beurteilung sollte nachvollziehbar sein, welches Fehlerbild gemeldet, geprüft und gegebenenfalls beseitigt wurde.
05 Fristen und Anwaltsschreiben liegen lassen Eine Rücktrittserklärung oder gesetzte Frist sollte zeitnah mit der vollständigen Reparatur- und Kommunikationshistorie geprüft werden.

Nächste Schritte

Was sollte das Autohaus jetzt tun?

01 Rücktrittserklärung sichern Prüfen Sie genau, welche Mängel genannt, welche Reparaturversuche behauptet und welche Fristen angeführt werden.
02 Werkstatthistorie vollständig zusammenstellen Alle Aufträge, Diagnosen, Fehlerspeicher, Rechnungen und internen Dokumentationen chronologisch ordnen.
03 Mängel voneinander trennen Für jeden Werkstattaufenthalt festhalten, welcher Fehler gemeldet, festgestellt und bearbeitet wurde.
04 Rechtslage prüfen Kaufvertrag, Verbrauchereigenschaft, Mangel, Beweislage, Nacherfüllung und Rücktrittsvoraussetzungen gemeinsam bewerten.
05 Gezielt reagieren Erst danach entscheiden, ob der Rücktritt zurückgewiesen, eine weitere Untersuchung angeboten oder über eine Rückabwicklung gesprochen wird.

Für die rechtliche Prüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Fahrzeugkauf

  • Kaufvertrag und Bestellung
  • Fahrzeugbeschreibung / Inserat
  • Übergabeunterlagen
  • Garantieunterlagen
  • Finanzierung, falls vorhanden

Zur Nacherfüllung

  • Werkstattaufträge
  • Diagnoseprotokolle
  • Fehlerspeicher
  • Reparaturrechnungen
  • interne technische Dokumentation

Zum Rücktritt

  • Mängelanzeigen des Käufers
  • E-Mails und Nachrichten
  • Fristsetzungen
  • Rücktrittserklärung
  • anwaltlicher Schriftverkehr

Vertiefende Informationen

Wenn es auf einen bestimmten Punkt ankommt

Anwaltliche Prüfung

Wie läuft die Prüfung der Rücktrittsforderung ab?

01 Rücktritt übermitteln Schreiben des Käufers oder seines Anwalts sowie Kaufvertrag bereitstellen.
02 Historie ergänzen Werkstattaufträge, Diagnosen und Kommunikation chronologisch übermitteln.
03 Rücktritt prüfen Mangel, Nacherfüllung, Beweislage und Rücktrittsvoraussetzungen einordnen.
04 Reaktion festlegen Zurückweisung, weitere Prüfung oder mögliche Rückabwicklung strategisch abstimmen.

Häufige Fragen von Autohäusern

Käufer verlangt Rücktritt – die wichtigsten Fragen

Muss ein Autohaus das Fahrzeug zurücknehmen, wenn der Käufer den Rücktritt erklärt?

Nein, nicht allein aufgrund der Erklärung des Käufers. Zunächst muss geprüft werden, ob ein rechtlich relevanter Fahrzeugmangel vorliegt und ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt erfüllt sind. Wichtig sind insbesondere Kaufvertrag, Zeitpunkt und Art des Mangels, bisherige Nacherfüllung sowie die auf den konkreten Kauf anwendbaren Vorschriften.

Hat ein Händler immer zwei Reparaturversuche?

Nein. § 440 BGB enthält zwar die Regel, dass eine Nachbesserung grundsätzlich nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Beim Verbrauchsgüterkauf gelten jedoch zusätzlich die besonderen Rücktrittsregeln des § 475d BGB. Deshalb darf die Rücktrittsprüfung nicht allein auf die Zahl der Reparaturversuche reduziert werden.

Kann der Käufer schon nach einem erfolglosen Reparaturversuch zurücktreten?

Das kann bei einem Verbrauchsgüterkauf je nach Sachverhalt in Betracht kommen. § 475d BGB nennt unter anderem den Fall, dass sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Ob damit im konkreten Fall bereits ein Rücktritt möglich ist, hängt von der Beanstandung, dem Reparaturverlauf und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Was gilt, wenn der Fehler in der Werkstatt nicht reproduzierbar ist?

Ein sporadischer Fehler ist nicht allein deshalb unbeachtlich, weil er beim Werkstatttermin nicht auftritt. Relevant können Fehlerbeschreibung, Fehlerspeicher, Videos, Diagnoseunterlagen und die technische beziehungsweise sicherheitsbezogene Bedeutung der Störung sein. Die durchgeführten Prüfungen sollten deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden.

Was gilt, wenn nach der Reparatur ein anderer Mangel auftritt?

Ein technisch und tatsächlich anderer Mangel ist nicht automatisch die Fortsetzung der vorherigen Nacherfüllung. Entscheidend ist, welche Beanstandung ursprünglich vorlag, welche Reparatur durchgeführt wurde und ob zwischen dem früheren und dem späteren Fehler ein Zusammenhang besteht. Die Mängel sollten deshalb sauber voneinander abgegrenzt werden.

Muss der Käufer das Auto zur Untersuchung zur Verfügung stellen?

Nach § 439 Abs. 5 BGB hat der Käufer dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Ob im konkreten Streit noch eine Nacherfüllung durchzuführen ist oder der Käufer bereits zum Rücktritt übergehen durfte, muss anhand des bisherigen Verlaufs gesondert geprüft werden.

Kann der Käufer wegen eines geringfügigen Mangels vom Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktritt ist nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Ob ein Fahrzeugmangel unerheblich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Neben den Kosten einer Mangelbeseitigung können insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Zuverlässigkeit und bei entsprechenden Störungen auch die Verkehrssicherheit relevant sein.

Was passiert, wenn der Rücktritt des Käufers wirksam ist?

Bei einem wirksamen Rücktritt sind die empfangenen Leistungen grundsätzlich zurückzugewähren. Der Händler erhält das Fahrzeug zurück und der Käufer den Kaufpreis. Zusätzlich können unter anderem Nutzungen, gefahrene Kilometer, weitere geltend gemachte Ansprüche, eine Finanzierung oder eine Inzahlungnahme zu berücksichtigen sein.

Welche Unterlagen sollte ein Autohaus für die Prüfung einer Rücktrittsforderung vorlegen?

Besonders wichtig sind Kaufvertrag und Bestellung, die Rücktrittserklärung, sämtliche Mängelanzeigen, Werkstattaufträge, Diagnose- und Fehlerspeicherprotokolle, Reparaturrechnungen sowie die Kommunikation mit dem Käufer. Bei Finanzierung oder Inzahlungnahme sollten auch die dazugehörigen Vertragsunterlagen vorgelegt werden.

Rechtsanwalt Onur Kent, LL.M. Autokauf & Fahrzeugmängel Frankfurt am Main Bundesweite Vertretung

Nächster Schritt

Käufer verlangt die Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs?

Übermitteln Sie Kaufvertrag, Rücktrittserklärung, Werkstattaufträge und den bisherigen Schriftverkehr. Motorrechte prüft, ob der erklärte Rücktritt begründet ist und wie auf die Forderung des Käufers reagiert werden kann.

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