Das Auto ist mangelhaft – aber der Kredit läuft weiter.
Viele Fahrzeuge werden nicht vollständig aus eigenen Mitteln bezahlt. Der Käufer unterschreibt beim Autohaus den Kaufvertrag und gleichzeitig eine Finanzierung. Zeigt sich später ein erheblicher Fahrzeugmangel, entsteht deshalb neben der Rücktrittsfrage sofort ein zweites Problem: Was passiert mit dem laufenden Autokredit?
Die Antwort hängt insbesondere davon ab, ob Kaufvertrag und Finanzierung rechtlich miteinander verbunden sind und ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Fahrzeugkauf tatsächlich vorliegen.
Die kurze Antwort
Auch bei einem finanzierten Auto kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich sein. Die Finanzierung nimmt dem Käufer seine gesetzlichen Mängelrechte gegen den Verkäufer nicht.
Bei einer typischen über das Autohaus vermittelten Finanzierung können Kaufvertrag und Darlehensvertrag außerdem ein verbundenes Geschäft bilden. Dann bestehen besondere gesetzliche Regelungen für das Zusammenspiel beider Verträge.
Die Kreditraten sollten aber nicht eigenmächtig eingestellt werden, nur weil das Fahrzeug mangelhaft ist. Zunächst muss geprüft werden, welche Rechte wegen des Mangels bereits bestehen und wie Kauf- und Darlehensvertrag miteinander verknüpft sind.
Kaufvertrag und Autokredit sind nicht dasselbe.
Bei einem finanzierten Fahrzeug bestehen regelmäßig zwei Vertragsverhältnisse:
Der Kaufvertrag
Er besteht zwischen Käufer und Autohaus beziehungsweise Verkäufer. Aus diesem Vertrag ergeben sich insbesondere die Rechte wegen eines mangelhaften Fahrzeugs.
Der Darlehensvertrag
Er besteht regelmäßig zwischen Käufer und finanzierender Bank. Aus ihm folgen insbesondere die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen.
Dass zwei Verträge bestehen, bedeutet jedoch nicht zwingend, dass beide rechtlich vollständig unabhängig voneinander behandelt werden. Bei einer typischen Händlerfinanzierung kann ein sogenanntes verbundenes Geschäft vorliegen.
Wann gehören Autokauf und Finanzierung rechtlich zusammen?
Ein Kaufvertrag und ein Verbraucherdarlehensvertrag sind insbesondere dann verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des Fahrzeugkaufs dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Eine solche wirtschaftliche Einheit kann insbesondere vorliegen, wenn sich die Bank bei der Vorbereitung oder beim Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Autohauses bedient.
Typischer Fall: Finanzierung direkt beim Händler
Der Käufer entscheidet sich im Autohaus für ein Fahrzeug. Der Verkäufer bietet gleichzeitig eine Finanzierung einer Partner- oder Herstellerbank an. Die Darlehensunterlagen werden über das Autohaus vorbereitet und unterschrieben und die Bank finanziert gerade diesen Fahrzeugkauf.
In einer solchen Konstellation spricht viel dafür, Kauf und Finanzierung als verbundenes Geschäft zu prüfen.
Nicht jede Finanzierung ist automatisch ein verbundenes Geschäft.
Hat der Käufer beispielsweise unabhängig vom Autohaus selbst einen allgemeinen Kredit bei seiner Hausbank aufgenommen und anschließend den Kaufpreis an den Händler gezahlt, kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen.
Welche Rechte habe ich trotz Finanzierung gegen den Händler?
Die Finanzierung ändert zunächst nichts daran, dass der Verkäufer ein vertragsgemäßes Fahrzeug schuldet.
Ist das Auto mangelhaft, kommen deshalb grundsätzlich dieselben kaufrechtlichen Möglichkeiten in Betracht wie bei einem unmittelbar bezahlten Fahrzeug.
| Möglichkeit | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Nacherfüllung | Der Käufer kann grundsätzlich die Beseitigung des Mangels oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. |
| Rücktritt | Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. |
| Minderung | Der Käufer behält das Fahrzeug und der Kaufpreis wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen herabgesetzt. |
| Schadensersatz | Unter zusätzlichen Voraussetzungen können Schäden ersetzt verlangt werden, die durch den Fahrzeugmangel entstanden sind. |
Wann kann ich bei einem finanzierten Auto zurücktreten?
Die Finanzierung selbst schafft kein zusätzliches Rücktrittsrecht wegen eines Fahrzeugmangels. Entscheidend ist zunächst der Kaufvertrag.
Ein Rücktritt kann insbesondere relevant werden, wenn ein erheblicher Fahrzeugmangel besteht und die erforderliche Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, verweigert wird oder nach den gesetzlichen Regeln keine weitere Fristsetzung erforderlich ist.
Dabei sollte nicht mit einer starren Regel gearbeitet werden, wonach ein Händler immer exakt zwei Reparaturversuche erhalten muss. Gerade beim Verbraucherkauf hängt die Rücktrittslage von den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Erst den Rücktritt prüfen – dann die Finanzierung.
Die entscheidende Reihenfolge lautet: Besteht wegen des Fahrzeugmangels bereits ein Recht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags? Erst anschließend lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Folgen dies für die Finanzierung hat.
Was passiert beim Rücktritt mit dem Autokredit?
Hier muss zwischen dem Kaufvertrag mit dem Händler und dem Darlehensvertrag mit der Bank unterschieden werden.
Bei einer verbundenen Händlerfinanzierung bestehen gesetzliche Mechanismen, durch die Einwendungen aus dem finanzierten Geschäft auch gegenüber dem Darlehensgeber Bedeutung gewinnen können.
§ 359 BGB sieht vor, dass der Verbraucher die Rückzahlung des Darlehens verweigern kann, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn auch gegenüber dem Verkäufer zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
Das bedeutet aber nicht: „Rücktritt erklärt = Kredit automatisch gelöscht“.
Ob und ab welchem Zeitpunkt gegenüber der Bank Zahlungen verweigert werden können, hängt von den Voraussetzungen des konkreten Falls ab. Deshalb sollten Kaufvertrag, Rücktrittslage und Darlehensvertrag gemeinsam geprüft werden.
Darf ich die Kreditraten einfach einstellen?
Nicht vorschnell. Ein Fahrzeugmangel allein bedeutet nicht automatisch, dass die nächste Kreditrate nicht mehr gezahlt werden muss.
Das Gesetz macht das besonders deutlich: Kann der Verbraucher noch Nacherfüllung verlangen, kann er die Rückzahlung des Darlehens aufgrund des Einwendungsdurchgriffs grundsätzlich erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Deshalb kann es erhebliche Nachteile haben, die Lastschrift der Bank einfach zurückzugeben, während mit dem Händler noch über eine Reparatur gestritten wird.
Zahlungsverzug vermeiden
Eine unberechtigte Einstellung der Raten kann Mahnungen, Verzugsfolgen und weitere Auseinandersetzungen mit der Bank auslösen.
Rechtslage vorher klären
Vor einer Änderung der laufenden Zahlungen sollte geprüft werden, ob ein verbundenes Geschäft besteht und welche Einwendungen gegenüber der Bank tatsächlich erhoben werden können.
Was ist bei einer Finanzierung über die Autobank besonders?
Bei Neuwagen und jungen Gebrauchtwagen wird die Finanzierung häufig direkt im Autohaus angeboten. Vertragspartner des Darlehens ist zwar die Bank, der gesamte Abschluss wird jedoch praktisch über den Fahrzeughändler abgewickelt.
Gerade diese Zusammenarbeit kann für die rechtliche Verbindung zwischen Kauf und Finanzierung entscheidend sein.
- Finanzierung wurde beim Fahrzeugkauf im Autohaus angeboten
- Händler hat die Darlehensunterlagen vorbereitet
- Darlehen ist ausdrücklich dem konkreten Fahrzeug zugeordnet
- Bank zahlt den finanzierten Kaufpreis unmittelbar an den Händler
- Kauf- und Finanzierungsunterlagen nehmen aufeinander Bezug
Solche Umstände sollten anhand der konkreten Vertragsunterlagen geprüft werden.
Was gilt, wenn ich das Auto mit einem eigenen Kredit bezahlt habe?
Anders kann die Situation aussehen, wenn der Käufer die Finanzierung vollständig unabhängig vom Autohaus organisiert hat.
Beispiel: Kredit bei der eigenen Hausbank
Der Käufer nimmt unabhängig vom Fahrzeugkauf einen Kredit über 30.000 Euro bei seiner Hausbank auf. Das Autohaus war weder an der Vermittlung noch am Abschluss dieses Darlehens beteiligt. Anschließend bezahlt der Käufer den Kaufpreis selbst an den Händler.
Dann fehlt möglicherweise die für einen verbundenen Vertrag erforderliche wirtschaftliche Einheit. Ein erfolgreicher Rücktritt vom Fahrzeugkauf beendet einen solchen unabhängigen Kredit nicht automatisch.
Der Käufer kann dann zwar Ansprüche aus der Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen den Verkäufer haben, muss aber separat berücksichtigen, welche Verpflichtungen gegenüber seiner Bank bestehen.
Was passiert mit meiner Anzahlung?
Viele Autofinanzierungen bestehen aus einer Kombination aus Anzahlung, finanziertem Betrag und gegebenenfalls einer höheren Schlussrate.
Bei einer Rückabwicklung muss deshalb genau nachvollzogen werden, welche Beträge der Käufer selbst an den Händler gezahlt hat, welcher Betrag von der Bank finanziert wurde und welche Darlehensraten bereits geleistet wurden.
Die Rückabwicklung sollte vollständig berechnet werden.
Es genügt nicht, nur den offenen Darlehenssaldo anzusehen. Anzahlung, bereits gezahlte Raten, Finanzierung, Fahrzeugrückgabe und mögliche weitere Rückabwicklungspositionen müssen zusammen betrachtet werden.
Was gilt bei einer Finanzierung mit hoher Schlussrate?
Auch eine sogenannte Ballonfinanzierung ändert grundsätzlich nichts an den Mängelrechten wegen des Fahrzeugs.
Praktisch kann eine bevorstehende Schlussrate die Angelegenheit aber dringlicher machen. Wer bereits über die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs streitet, sollte nicht bis wenige Tage vor Fälligkeit einer hohen Schlusszahlung warten, um die Auswirkungen auf den Darlehensvertrag zu klären.
Die Höhe und Fälligkeit der Schlussrate gehören deshalb zu den Unterlagen, die bei einer finanzierten Rückabwicklung von Anfang an berücksichtigt werden sollten.
Was ist, wenn der Händler den Rücktritt ablehnt?
Dann ist die Situation besonders unangenehm: Der Käufer möchte das mangelhafte Fahrzeug zurückgeben, der Händler bestreitet die Rücktrittsvoraussetzungen und gleichzeitig werden weiterhin Kreditraten abgebucht.
Die Ablehnung des Händlers bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein wirksam erklärter Rücktritt unwirksam ist. Sie zeigt zunächst, dass über die Voraussetzungen der Rückabwicklung gestritten wird.
Gerade bei einem finanzierten Fahrzeug sollte dann zeitnah geklärt werden, wie der Anspruch gegen den Verkäufer weiterverfolgt wird und welche Position gegenüber der finanzierenden Bank besteht.
Der Händler akzeptiert den Rücktritt nicht?
Mehr zu dieser Situation finden Sie auf unserer Seite Händler lehnt Rücktritt vom Autokauf ab.
Darf ich das finanzierte Auto während des Streits weiterfahren?
Diese Frage lässt sich nicht allein anhand der Finanzierung beantworten.
Die weitere Nutzung kann Auswirkungen auf die spätere Rückabwicklung und insbesondere auf die anzurechnenden Nutzungsvorteile haben. Außerdem muss bei sicherheitsrelevanten Fahrzeugmängeln unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden, ob das Fahrzeug überhaupt noch gefahrlos genutzt werden kann.
Wer bereits den Rücktritt erklärt hat, sollte den Kilometerstand zu diesem Zeitpunkt dokumentieren und weitere Fahrleistungen nachvollziehbar festhalten.
Weitere Kilometer können wirtschaftlich relevant sein.
Bei einer Rückabwicklung kann für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zu berücksichtigen sein. Mehr dazu finden Sie unter Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung eines Autokaufs.
Rücktritt wegen Mängeln und Widerruf des Kredits sind nicht dasselbe.
Bei finanzierten Fahrzeugen werden zwei rechtlich unterschiedliche Themen häufig miteinander vermischt.
Rücktritt wegen Fahrzeugmangels
Hier geht es darum, dass das gekaufte Fahrzeug nicht vertragsgemäß ist und deshalb kaufrechtliche Mängelrechte bestehen.
Widerruf eines Darlehens
Hier geht es um ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers hinsichtlich des Kreditvertrags und dessen Voraussetzungen.
Ein mangelhaftes Auto führt nicht automatisch dazu, dass der Darlehensvertrag widerrufen werden kann. Umgekehrt sollte eine mögliche Rückabwicklung wegen eines Fahrzeugmangels nicht unnötig mit einer Widerrufsfrage vermischt werden.
Was sollten Käufer bei einem finanzierten mangelhaften Auto vermeiden?
Kreditraten sofort stoppen
Die Finanzierung sollte nicht allein wegen einer Mängelanzeige eigenmächtig eingestellt werden.
Nur mit der Bank sprechen
Die Mängelrechte richten sich zunächst gegen den Verkäufer. Die Finanzierung ersetzt die Auseinandersetzung mit dem Händler nicht.
Nur den Händler informieren
Wenn die Rückabwicklung konkret wird, muss auch geprüft werden, welche Erklärungen und Informationen gegenüber der finanzierenden Bank erforderlich sind.
Fahrzeug vorschnell verkaufen
Ein Verkauf während eines laufenden Rückabwicklungsstreits kann die Rückgabe des Fahrzeugs und damit die weitere Abwicklung erheblich erschweren.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Prüfung?
- Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung
- vollständiger Darlehensvertrag
- Tilgungs- oder Ratenplan
- Angaben zur Anzahlung
- Angaben zu einer Schlussrate
- Werkstattaufträge und Reparaturrechnungen
- Mängelanzeigen gegenüber dem Händler
- gesetzte Fristen und Antworten des Verkäufers
- gegebenenfalls bereits erklärte Rücktrittserklärung
- Korrespondenz mit der finanzierenden Bank
- aktueller Kilometerstand
Kaufvertrag und Finanzierung immer zusammen einreichen.
Nur so lässt sich zuverlässig prüfen, ob ein verbundenes Geschäft vorliegt und wie eine mögliche Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs mit der laufenden Finanzierung zusammenspielt.
Wie sollten Sie jetzt vorgehen?
Fahrzeugmangel dokumentieren
Sichern Sie Fehlermeldungen, Werkstattunterlagen, Fotos, Videos und sonstige Nachweise zum Fahrzeugproblem.
Nacherfüllung sauber behandeln
Prüfen Sie, ob und welche Gelegenheit der Händler zur Nacherfüllung erhalten muss und dokumentieren Sie Reparaturversuche und Reaktionen.
Finanzierungsunterlagen sichern
Halten Sie Darlehensvertrag, Ratenplan, Anzahlung, Schlussrate und bereits gezahlte Beträge vollständig zusammen.
Rücktritt und Kredit gemeinsam prüfen
Bevor Kreditraten gestoppt oder weitere Erklärungen abgegeben werden, sollte geklärt werden, ob der Rücktritt trägt und welche Folgen daraus gegenüber der Bank entstehen.
Ihr finanziertes Auto ist mangelhaft?
Übermitteln Sie Motorrechte den Kaufvertrag, den Darlehensvertrag und die bisherigen Werkstatt- und Mängelunterlagen. Wir prüfen, ob eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs in Betracht kommt und wie die laufende Finanzierung dabei zu berücksichtigen ist.
Finanzierten Autokauf prüfen lassenPassende Themen zur Rückabwicklung
FAQ: Mangelhaftes finanziertes Auto
Kann ich von einem finanzierten Autokauf zurücktreten?
Ja. Die Finanzierung nimmt dem Käufer seine gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer nicht. Ist das Fahrzeug mangelhaft und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann deshalb auch bei einem finanzierten Auto ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen. Zusätzlich muss geprüft werden, welche Folgen die Rückabwicklung für den Darlehensvertrag mit der Bank hat.
Was passiert mit dem Kredit, wenn ich das Auto zurückgebe?
Das hängt insbesondere davon ab, wie die Finanzierung abgeschlossen wurde. Bei einer typischen über das Autohaus vermittelten Finanzierung können Kaufvertrag und Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft bilden. Dann greifen besondere gesetzliche Regeln für das Verhältnis zwischen Fahrzeugkauf und Finanzierung. Deshalb sollten Kauf- und Darlehensvertrag gemeinsam geprüft werden.
Darf ich bei einem mangelhaften Auto die Kreditraten stoppen?
Nicht allein deshalb, weil ein Fahrzeugmangel aufgetreten ist. Bei verbundenen Verträgen können zwar Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch gegenüber der finanzierenden Bank Bedeutung haben. Solange der Käufer aber noch Nacherfüllung verlangen kann, sieht § 359 BGB vor, dass die Darlehensrückzahlung aufgrund dieses Einwendungsdurchgriffs grundsätzlich erst verweigert werden kann, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die Raten sollten deshalb nicht vorschnell eigenmächtig eingestellt werden.
Wann sind Autokauf und Finanzierung ein verbundenes Geschäft?
Ein verbundenes Geschäft kann vorliegen, wenn das Darlehen der Finanzierung des Fahrzeugkaufs dient und Kauf- und Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das Gesetz nennt insbesondere den Fall, dass sich die Bank bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Verkäufers bedient. Das ist bei einer direkt über das Autohaus vermittelten Finanzierung häufig besonders relevant.
Was gilt bei einem unabhängig aufgenommenen Bankkredit?
Hat der Käufer unabhängig vom Autohaus selbst einen Kredit aufgenommen, kann die Situation anders sein. Fehlt die wirtschaftliche Einheit zwischen Fahrzeugkauf und Finanzierung, beendet ein Rücktritt vom Kaufvertrag den unabhängigen Darlehensvertrag nicht automatisch. Dann müssen die Ansprüche gegen den Verkäufer und die Verpflichtungen gegenüber der Bank getrennt betrachtet werden.
Bekomme ich bei der Rückabwicklung meine Anzahlung zurück?
Bei einer Rückabwicklung muss berücksichtigt werden, welche Leistungen im Zusammenhang mit dem Kauf erbracht wurden. Bei einem finanzierten Fahrzeug gehören dazu insbesondere eine eigene Anzahlung, der von der Bank finanzierte Kaufpreisanteil und die bereits gezahlten Darlehensraten. Wie die einzelnen Beträge abzuwickeln sind, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Was passiert mit einer hohen Schlussrate?
Eine Schlussrate nimmt dem Käufer seine Mängelrechte nicht. Steht eine hohe Schlusszahlung bevor, sollte jedoch rechtzeitig geprüft werden, wie sich eine bereits angestrebte Rückabwicklung auf den Darlehensvertrag auswirkt. Es ist riskant, erst unmittelbar vor Fälligkeit der Schlussrate zu klären, ob und in welcher Form die Finanzierung weiter bedient werden muss.
Welche Unterlagen brauche ich bei einem finanzierten mangelhaften Auto?
Wichtig sind insbesondere Kaufvertrag, vollständiger Darlehensvertrag, Ratenplan, Angaben zu Anzahlung und Schlussrate sowie sämtliche Werkstattaufträge, Mängelanzeigen und die Korrespondenz mit dem Händler. Wurde bereits der Rücktritt erklärt oder mit der Bank kommuniziert, sollten auch diese Schreiben eingereicht werden.
Bundesweit für Sie tätig
Motorrechte unterstützt Mandanten bundesweit bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugmängeln, Problemen nach dem Autokauf und Streitigkeiten mit Versicherungen. Die Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Online-Formulare erfolgen.
Kontakt
info@motor-rechte.de
+49 (69) 153 222 666
📍 Standort Frankfurt am Main
Motorrechte
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
