Verkehrsunfall in Frankfurt am Main
Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig um mehr als die Reparatur des Fahrzeugs. Motorrechte unterstützt bei der Prüfung und Durchsetzung von Unfallansprüchen – vom Fahrzeugschaden über Wertminderung und Nutzungsausfall bis zum Totalschaden.
Ihre Situation
Was ist nach dem Unfall passiert?
Welche Ansprüche bestehen, hängt wesentlich vom Unfallhergang und vom entstandenen Schaden ab. Wählen Sie die Situation, die Ihrem Unfall am nächsten kommt.
Direkt nach dem Unfall
Was sollten Sie jetzt tun?
Sichern Sie zunächst den Unfallhergang und den entstandenen Schaden. Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden sollte außerdem geklärt werden, wie der Schaden fachgerecht dokumentiert wird, bevor über Reparatur, Verkauf oder eine abschließende Regulierung entschieden wird. Unterschreiben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung nichts, dessen Auswirkungen Sie nicht sicher einschätzen können.
Schadenregulierung
Welche Ansprüche können nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bestehen?
Wer für einen Verkehrsunfall haftet, muss den Geschädigten grundsätzlich so stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Welche Geldbeträge im konkreten Fall verlangt werden können, hängt jedoch von der Haftung, der Art des Schadens und der gewählten Schadenabrechnung ab. Deshalb sollte nicht nur die Reparaturrechnung, sondern der gesamte unfallbedingte Schaden betrachtet werden.
Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, können die erforderlichen Reparaturkosten eine zentrale Schadensposition sein. Ob konkret nach Reparaturrechnung oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, beeinflusst insbesondere die Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden kann ein Gutachten für die Schadenfeststellung erforderlich sein. Erforderliche und zweckmäßige Sachverständigenkosten können bei entsprechender Haftung grundsätzlich Teil des ersatzfähigen Schadens sein.
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Ob eine merkantile Wertminderung verbleibt und wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach den Umständen des Fahrzeugs und des Schadens.
Wertminderung nach Unfall →Kann das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden, kann je nach Situation Ersatz für die ausgefallene Nutzung oder für erforderliche Mietwagenkosten relevant werden. Zeitraum, Nutzungswille und konkrete Ersatzmobilität spielen dabei eine wichtige Rolle.
Nutzungsausfall nach Unfall →Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert in relevantem Umfang, stellt sich die Frage nach der wirtschaftlichen Abrechnung. Wiederbeschaffungswert, Restwert und gegebenenfalls die Möglichkeit einer Reparatur müssen dabei voneinander unterschieden werden.
Totalschaden nach Unfall →Je nach Unfall können außerdem Abschleppkosten, Standkosten, An- und Abmeldekosten, unfallbedingte Nebenkosten oder bei Verletzungen Ansprüche wegen Personenschäden relevant sein. Welche Positionen tatsächlich verlangt werden können, muss anhand des konkreten Schadensfalls geprüft werden.
Schnelle Einordnung
Welcher Weg passt zu Ihrem Fahrzeugschaden?
Schadenfeststellung
Wann ist nach einem Unfall ein Gutachten wichtig?
Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden kann ein Sachverständigengutachten eine wichtige Grundlage für die Regulierung sein. Es kann unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und – soweit einschlägig – Wertminderung dokumentieren.
Ob ein Gutachten erforderlich und wirtschaftlich angemessen ist, hängt vom konkreten Schaden ab. Bei geringfügigen Schäden kann eine andere Form der Schadenfeststellung ausreichen.
Gerade bei größeren Schäden sollte die Schadenhöhe belastbar dokumentiert sein, bevor über Reparatur, Ersatzbeschaffung oder eine endgültige Abrechnung entschieden wird.
Ein Gutachten dient nicht nur der Bezifferung der Reparaturkosten. Bei einem erheblichen Unfall können auch Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und eine mögliche Wertminderung für die weitere Regulierung wichtig werden.
Fehler vermeiden
Was sollten Unfallgeschädigte nicht vorschnell tun?
Nach einem Unfall besteht häufig Zeitdruck. Trotzdem sollte eine endgültige Entscheidung über Reparatur, Verkauf oder Regulierung nicht allein auf Grundlage der ersten Mitteilung einer Versicherung getroffen werden. Zunächst sollte klar sein, wie hoch der Schaden ist und welche Ansprüche insgesamt betroffen sind.
Für die Prüfung
Welche Unterlagen sollten Sie nach dem Unfall bereithalten?
Zum Unfall
- Unfallbericht
- Fotos vom Unfallort
- Fotos der Fahrzeuge
- Daten der Beteiligten
- Zeugen, soweit vorhanden
Zum Fahrzeugschaden
- Gutachten
- Kostenvoranschlag
- Reparaturrechnung
- Abschlepprechnung
- weitere Schadenbelege
Zur Regulierung
- Schreiben der Versicherung
- Abrechnung oder Kürzung
- Schadennummer
- bisherige Korrespondenz
- Rechtsschutzdaten, falls vorhanden
Persönliche anwaltliche Bearbeitung
Wer prüft Ihren Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Onur Kent, LL.M.
Motorrechte ist der auf rechtliche Fahrzeugprobleme ausgerichtete Internetauftritt von Rechtsanwalt Onur Kent, LL.M. Verkehrsunfälle und die Regulierung daraus entstehender Fahrzeugschäden gehören zu den zentralen Themen von Motorrechte.
Verantwortlich für die juristischen Inhalte: Rechtsanwalt Onur Kent, LL.M.
Standort Frankfurt
Verkehrsunfall in Frankfurt – Motorrechte vor Ort
Motorrechte hat seinen Standort am Thurn-und-Taxis-Platz 6 in 60313 Frankfurt am Main.
Die Unfallregulierung ist zugleich nicht auf Unfälle innerhalb Frankfurts beschränkt. Anfrage, Unterlagenübermittlung und Beauftragung können digital erfolgen, sodass geeignete Verkehrsunfallsachen bundesweit bearbeitet werden können.
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Telefon
069 153 222 660
Unfall online übermitteln
Wie läuft die Unfallprüfung ab?
Anwaltskosten
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Bei voller Haftung der Gegenseite können die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich als Teil des Unfallschadens gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend gemacht werden. Besteht eine Mithaftung, kann sich auch die Kostenerstattung entsprechend der Haftungsquote reduzieren.
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht in jedem Unfall erforderlich
Bei einem vollständig fremdverschuldeten Verkehrsunfall richtet sich die Erstattung erforderlicher Rechtsanwaltskosten grundsätzlich gegen die haftende Gegenseite. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung kann insbesondere dann zusätzlich relevant werden, wenn die Haftung streitig ist oder eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird.
Häufige Fragen
Fragen zum Verkehrsunfall in Frankfurt
Wann sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten?
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie den Unfall nicht oder nicht vollständig verursacht haben, ein erheblicher Fahrzeugschaden entstanden ist, die Haftung streitig ist oder die Versicherung Schadenspositionen kürzt. Bei Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Personenschäden können mehrere Ansprüche gleichzeitig zu berücksichtigen sein.
Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Je nach Schaden können insbesondere Reparaturkosten oder die Abrechnung eines Totalschadens sowie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder erforderliche Mietwagenkosten relevant sein. Hinzukommen können weitere unfallbedingte Aufwendungen und bei Verletzungen Ansprüche wegen Personenschäden. Welche Positionen tatsächlich bestehen, hängt vom konkreten Unfall und der Haftung ab.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei voller Haftung der Gegenseite können erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich als Teil des Unfallschadens geltend gemacht werden. Bei einer Mithaftung kann sich die Erstattung entsprechend der Haftungsquote reduzieren.
Brauche ich nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten?
Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden kann ein Sachverständigengutachten eine wichtige Grundlage für die Regulierung sein. Es kann insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und gegebenenfalls Wertminderung dokumentieren. Bei geringfügigen Schäden kann dagegen eine andere Form der Schadenfeststellung ausreichen.
Was bekomme ich, wenn mein Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist?
Ist das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar, können je nach Situation Nutzungsausfall oder erforderliche Mietwagenkosten relevant sein. Zusätzlich können beispielsweise Abschleppkosten entstehen. Welche Positionen und welcher Zeitraum ersatzfähig sind, hängt von den konkreten Umständen der Reparatur oder Ersatzbeschaffung ab.
Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden spielen insbesondere Wiederbeschaffungswert, Restwert und die voraussichtlichen Reparaturkosten eine Rolle. Welche Abrechnung möglich ist, hängt von den konkreten Zahlen und davon ab, ob und wie das Fahrzeug repariert oder ersetzt werden soll.
Kann ich nach einer Reparatur zusätzlich Wertminderung verlangen?
Eine merkantile Wertminderung kann in Betracht kommen, wenn das fachgerecht reparierte Fahrzeug wegen seiner Unfallhistorie am Markt dennoch weniger wert ist als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung besteht, hängt insbesondere vom Fahrzeug und vom Umfang des Unfallschadens ab.
Muss der Unfall in Frankfurt passiert sein?
Nein. Motorrechte hat seinen Standort in Frankfurt am Main, geeignete Verkehrsunfallsachen können jedoch bundesweit bearbeitet werden. Unfallangaben, Gutachten, Fotos und weitere Unterlagen können digital übermittelt werden.
Nächster Schritt
Unfallansprüche prüfen lassen
Übermitteln Sie den Unfallhergang und vorhandene Unterlagen über den Verkehrsunfall-Fragebogen. Gutachten, Fotos und Schreiben der Versicherung können direkt zur Prüfung mitgesendet werden.
Verkehrsunfall übermittelnOder telefonisch: 069 153 222 660
Bundesweit für Sie tätig
Motorrechte unterstützt Mandanten bundesweit bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugmängeln, Problemen nach dem Autokauf und Streitigkeiten mit Versicherungen. Die Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Online-Formulare erfolgen.
Kontakt
info@motor-rechte.de
+49 (69) 153 222 666
📍 Standort Frankfurt am Main
Motorrechte
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
