Rechte bei Fahrzeugmängeln prüfen lassen
Nicht jeder Mangel am Fahrzeug muss hingenommen werden. Nach dem Kauf können Ansprüche auf Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen. Motorrechte prüft Ihre Rechte bei Fahrzeugmängeln bundesweit.
Rechte beim Autokauf – Gewährleistung und Mängel
Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens muss das Fahrzeug frei von Mängeln sein und den vereinbarten Eigenschaften entsprechen.
Treten nach dem Autokauf Probleme auf, regelt das Kaufrecht, welche Ansprüche bestehen.
Typische Fälle
Motorschaden
Ansprüche bei Motor- und Turboschäden nach dem Fahrzeugkauf.
Getriebeschaden
Prüfung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Versteckter Unfallschaden
Fahrzeug war entgegen der Angaben des Verkäufers bereits beschädigt.
Manipulierter Kilometerstand
Prüfung von Ansprüchen wegen falscher Laufleistungsangaben.
Elektronik- und Softwarefehler
Probleme mit Steuergeräten, Assistenzsystemen oder Fahrzeugsoftware.
Verschwiegene Vorschäden
Mängel oder Reparaturen wurden vor dem Kauf nicht offenbart.
Gewährleistung beim Autokauf
Besteht der Mangel bereits bei Übergabe, kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung
Rücktritt: Rückabwicklung des Kaufvertrags
Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises
Schadensersatz: unter bestimmten Voraussetzungen
FAQ
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Ein Fahrzeugmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug bei Übergabe nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Dazu können technische Defekte, Motorschäden, Getriebeschäden, Elektronikfehler, verschwiegene Unfallschäden oder falsche Angaben zum Fahrzeugzustand gehören.
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Bei einem Fahrzeugmangel können je nach Einzelfall Ansprüche auf Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen. Welche Rechte in Betracht kommen, hängt insbesondere von Art und Umfang des Mangels ab.
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Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann möglich sein, wenn ein erheblicher Fahrzeugmangel vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig muss dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden.
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In vielen Fällen muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit gegeben werden, den Fahrzeugmangel zu beseitigen. Erst wenn die Nachbesserung scheitert oder besondere Umstände vorliegen, können weitere Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht kommen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen können neben Gewährleistungsrechten auch Schadensersatzansprüche bestehen. Dies kann beispielsweise bei zusätzlichen Kosten oder Folgeschäden durch einen Fahrzeugmangel relevant sein.
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Ein Motorschaden kurz nach dem Fahrzeugkauf kann auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel hindeuten. Ob Ansprüche gegen Verkäufer, Händler oder andere Beteiligte bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Wurde ein Unfallschaden beim Fahrzeugkauf nicht offengelegt, können je nach Sachlage Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
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Die Beweislast richtet sich nach dem Zeitpunkt des Mangels und der Art des Kaufvertrags. Beim Verbrauchsgüterkauf gelten zugunsten des Käufers besondere gesetzliche Regelungen, die die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern können.
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Ja. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler besteht grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gewährleistungsfrist jedoch verkürzt werden.
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Eine rechtliche Prüfung kann sinnvoll sein, um mögliche Ansprüche wegen Fahrzeugmängeln, Motorschäden, versteckter Unfallschäden oder anderer Defekte frühzeitig zu erkennen und bewerten zu lassen.
Unterstützung beim Autokauf
Nach dem Autokauf treten Mängel häufig erst später auf.
Wichtig ist, Ansprüche rechtzeitig zu prüfen und gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch nach einem Verkehrsunfall können Ansprüche bestehen.
