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Arglistige Täuschung beim Autokauf

Verschwiegene Mängel oder falsche Angaben?

 
 
Autokauf

Wann liegt eine arglistige Täuschung beim Autokauf vor?

Nicht jeder Fahrzeugmangel ist eine arglistige Täuschung. Problematisch wird es, wenn wichtige Informationen bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht wurden.

Kurz gesagt

Wer beim Fahrzeugverkauf bekannte Probleme verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht, kann sich nicht einfach auf einen Gewährleistungsausschluss berufen.

Definition

Was bedeutet arglistige Täuschung?

Von einer arglistigen Täuschung spricht man, wenn ein Käufer durch falsche Angaben oder durch das Verschweigen wichtiger Informationen zum Kauf veranlasst wurde.

Entscheidend ist nicht, ob später ein Fahrzeugmangel auftritt. Entscheidend ist, ob der Verkäufer bereits beim Verkauf von dem Problem wusste oder bewusst einen falschen Eindruck vermittelt hat.

Typische Beispiele

Diese Situationen kommen häufig vor

Unfallwagen verschwiegen

Der Verkäufer weiß von einem Unfallschaden, erwähnt ihn aber nicht.

Motorschaden bekannt

Bereits vorhandene Probleme werden verschwiegen oder verharmlost.

Tachostand falsch

Die Laufleistung entspricht nicht den tatsächlichen Fahrzeugdaten.

Falsche Angaben

In Anzeige oder Kaufvertrag werden Eigenschaften genannt, die tatsächlich nicht vorliegen.

Nachweise

Welche Beweise können wichtig sein?

  • Fahrzeuganzeige
  • Kaufvertrag
  • Nachrichten mit dem Verkäufer
  • Werkstattberichte
  • Gutachten
  • Zeugen
  • Frühere Reparaturunterlagen
Fehler vermeiden

Was Käufer häufig falsch machen

  • Anzeige nicht speichern
  • Nachrichten löschen
  • Fahrzeug sofort reparieren lassen
  • Technische Unterlagen nicht sichern
  • Mängel nicht dokumentieren

Autokaufrechte prüfen lassen

Sie vermuten, dass beim Fahrzeugkauf wichtige Informationen verschwiegen wurden? Übermitteln Sie die vorhandenen Unterlagen online zur Prüfung.

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Weitere Möglichkeiten

Passende nächste Schritte

FAQ

Häufige Fragen zur arglistigen Täuschung beim Autokauf

Eine arglistige Täuschung kann vorliegen, wenn wichtige Informationen bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht wurden.
Nein. Entscheidend ist, ob der Verkäufer von dem Problem wusste oder bewusst einen falschen Eindruck vermittelt hat.
Besonders wichtig sind Fahrzeuganzeige, Kaufvertrag, Nachrichten, Werkstattberichte und Gutachten.
Ja. Die Frage einer arglistigen Täuschung kann sowohl bei privaten Verkäufern als auch bei Händlern relevant sein.
Sichern Sie möglichst früh alle Unterlagen, Nachrichten und technischen Nachweise zum Fahrzeug.
 

 

Unterstützung beim Autokauf

Nach dem Autokauf treten Mängel häufig erst später auf.
Wichtig ist, Ansprüche rechtzeitig zu prüfen und gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Auch nach einem Verkehrsunfall können Ansprüche bestehen.

 
 

Bundesweit für Sie tätig

Ob Verkehrsunfall, Fahrzeugkauf, Fahrzeugmängel oder Abgasskandal – wir unterstützen Mandanten in ganz Deutschland. Die Kommunikation erfolgt unkompliziert telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Online-Formulare.

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