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Motorrechte erstreitet Urteile gegen VW und Audi, selbst beim Autokauf nach dem 01.01.2016!

 
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Kein passendes Vergleichsangebot? Besser so, sagen wir!

Volkswagen und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verständigten sich bei der VW-Musterfeststellungsklage kurz bevor der BGH zum Dieselskandal entscheiden konnte. Zufall?

Mit dem Vergleich bietet VW je nach Alter, Fahrleistung und Kaufpreis des Autos, den Eigentümern geringere Einmalzahlungen als in Einzelklageverfahren. Besonders schlimm ist der Vergleich für Käufer, die nach dem 01.01.2016 gekauft haben. Hier möchte VW den geschädigten Autobesitzern überhaupt nichts anbieten. VW ist der Meinung durch die Medienberichterstattung Ende 2015 seien alle Autofahrer ausreichend über die Skandalfahrzeuge informiert wurden. Wer später kauft, hat Pech! Sagt VW. Gleichzeitig bestreitet VW selbst weiterhin jemals etwas verbotenes getan zu haben. Paradox.

Gerichte sehen das anders.

Zahlreiche Gerichte sehen das anders und sprechen auch Käufern nach dem 01.01.2016 Schadensersatzansprüche zu. So hat beispielsweise das Landgericht Stuttgart (Az. 26 O 149/18) in einem von Motorrechte geführten Verfahren mit Urteil vom 29.10.2019 sowohl Volkswagen AG, als auch die Audi AG verurteilt, an den Eigentümer eines Audi nahezu den gesamten Kaufpreis zurückzuzahlen, (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.10.2019, Az. 26 O 149/18). Der Kläger kaufte am 26.07.2016 ein Fahrzeug der Marke Audi zum Kaufpreis in Höhe von 17.600,00 Euro. Obwohl im Verfahren von den VW und Audi Anwälten behauptet wurde, dass die Berichterstattung zur Kenntnis aller Autofahrer geführt habe, verteilte das LG Stuttgart gleich beide Autohersteller an den Kläger 15.859,99 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz. VW und Audi schulden zum heutigen Tag damit einen Betrag in Höhe von insgesamt 17.014,21 Euro und somit fast den gesamten Kaufpreis. Der Kläger kann entscheiden, ob er sein Fahrzeug an VW oder an Audi zurückgibt, da beide Autohersteller die Autokäufer gemeinschaftlich sittenwidrig getäuscht haben.

So auch schon verschiedene Oberlandesgerichte. In einem von uns geführten Verfahren entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 06.03.2020, Az. 2 U 153-19, dass die Volkswagen AG an unseren Mandanten insgesamt 10.906,72 Euro plus 809,75 Euro Zinsen für einen alten VW zurückzahlen muss. Auch dieser Mandant kaufte sein Fahrzeug erst im Jahr 2016. Auch das OLG Hamm entschied, dass der Konzern auch für Käufe nach der Bekanntmachung hafte, Urteil vom 10.09.2019, Az. 13 U 149/18.

Schadensersatz auch für Fahrzeugkäufe nach 2016!

Auch das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 3. April 2020 entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch selbst bei einem Autokauf im Jahr 2017 möglich ist (Az.: 8 U 1956/19).

Käufer, die ohne Vergleich von der Musterfeststellungsklage ausgehen, sollten jetzt selbst klagen. Auch mit Vergleichsangebot sollten sich Eigentümer zunächst Individuell beraten lassen. Diese Beratungskosten übernimmt VW. Wenn Sie sich für die Einzelklage entscheiden, haben Sie das Recht bis zum 20. Oktober 2020 Ihre Schadenersatzansprüche selbst einzuklagen.

Jetzt handeln und Ansprüche sichern!

Über unseren Online-Check können Sie kostenlos erfahren, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Andere Top-Themen für Autofahrer finden Sie auf unserer Startseite.

 

 

Weitere Erfolgsbeispiele

Wir haben bundesweit in nahezu allen Gerichtsbezirken bereits positive Urteile für unsere Mandanten erwirken können. Zum Beispiel:

LANDGERICHT FRANKFURT, URTEIL VOM 07.11.2019 - AZ. 2-05 O 18/19 -

Abgasskandal: Unser Mandant erhält insgesamt 33.510,3‬0 Euro für seinen alten Audi mit Baujahr 2013.

LANDGERICHT BREMEN, URTEIL VOM 19.09.2019 - AZ. 3 O 2334/18 -

Abgasskandal: Unser Mandant erhält insgesamt 27.779,05‬ Euro für seinen alten VW mit Baujahr 2009.

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