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Der Europäische Gerichtshof: Widerruf möglich! (EUGH, 26.03.2020, Az.: C-66/19)

 
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Der Europäische Gerichtshof hat am 26.03.2020 eine sensationelle Entscheidung getroffen. Der EUGH entschied zu einer fehlerhaften Formulierung, die man in Deutschland in nahezu jedem Kredit wiederfindet. Damit hat der EUGH zu diesen Dauerstreitpunkt vor deutschen Gerichten nun endgültig klargestellt, dass Widerrufsbelehrung von Krediten fast aller deutscher Banken, die nach Juni 2010 geschlossen wurden, fehlerhaft sind.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Autokredit finanziert haben, dann können auch Sie von der Möglichkeit des Widerrufs profitieren. Mit der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.03.2020 steht fest: Widerrufsbelehrungen der deutschen Banken verstoßen gegen EU-Recht.

Fahrzeugkäufe stellen oft eine große Investition dar und werden deshalb in den meisten Fällen mit einem Darlehen finanziert. Zur Vereinfachung halten Autohäuser meist den Darlehensantrag einer Autobank bereit. Viele Automobilhersteller haben selbst konzerninterne Autobanken, die sich mit der Finanzierung von Kraftfahrzeugen befassen. Doch selbst dann, wenn es sich nicht um eine Autobank handelt, sind Kaufvertrag und Darlehensvertrag rechtlich miteinander verbunden. Verbundene Verträge haben die Besonderheit, dass der Widerruf des einen Vertrages auch die Rückabwicklung des anderen Vertrages zur folge hat. Man sich also unter bestimmten Voraussetzungen von beiden Verträgen gleichzeitig lösen.

Verbraucher müssen über ihr Widerrufsrecht vollständig und in richtiger Weise informiert werden. Allerdings beinhalten viele Darlehensverträge Formfehler. Fehlt es an einer einzigen Pflichtangabe oder beinhaltet der Vertragstext in Bezug auf die Widerrufsbelehrung einen einzigen Fehler, so kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag widerrufen.

Welchen Fehler haben diese Kredite?

In den meisten Verträgen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. In der Widerrufsbelehrung befindet sich ein Verweis auf eine Gesetzesnorm. nämlich auf § 492 Abs. 2 BGB. Ein solcher Verweis ist nicht ausreichend, um den Verbraucher über seine Rechte zu informieren, entschied der EUGH. Mit Aussetzungsbeschluss vom 17.01.2019 hatte das Landgericht Saarbrücken diesen Fehler vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat nun mit seinem Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen C-66/19) festgestellt, dass dieser Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung führt. Das Gericht führt aus, dass der § 492 Abs. 2 BGB selbst auf eine andere nationale Vorschrift verweise, nämlich auf Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB. Mit einem solchen Kaskadenverweis wird der Verbraucher nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt. Es ist einem Verbraucher nicht zuzumuten, eine Widerrufsbelehrung mit der Heranziehung von verschiedenen Gesetzestexten zu lesen. Mit dieser Entscheidung hat das Europäische Gericht Millionen Verbrauchern die Möglichkeit des Widerrufs eingeräumt. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die von den Banken verwendete Belehrungen als wirksam angesehen. Der EUGH erklärt in seinem Urteil jedoch, dass die BGH-Entscheidung nicht richtig ist.

Durch Widerruf eines Autokredites oder Leasingvertrages können Sie alle Ihre gezahlten Raten zurückerhalten. Der Käufer kann also das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen. Dabei ist die Bank verpflichtet, sämtliche Zahlungen zurückzuzahlen. Das bedeutet, der Käufer erhält seine Anzahlung und sämtliche monatlichen Raten zurück.

Mit dem Widerruf eines Autokreditvertrages besteht damit die Möglichkeit, sogar nach Jahren das Fahrzeug an die Bank zurückzugeben und sein Geld zurückzuverlangen.

Wir haben uns in den letzten Jahren auf dieses Gebiet konzentriert und bereits tausende Verträge geprüft. Wir setzen die Rechte unserer Mandanten gegen die Autokreditbanken durch. Wenn auch Sie sich diese Vorteile sichern wollen, rufen Sie uns an. Wir prüfen auch Ihren Autokredit völlig kostenfrei und teilen Ihnen gerne mit, ob ein Widerruf möglich ist. Senden Sie uns für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche den Kreditvertrag per E-Mail zu.