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Musterfeststellungsklage: Post von VW erhalten?

 
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Musterfeststellungsklage: großes Verfahren, wenig Erfolg.

Über 400.000 Autofahrer hatten sich der VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen. Volkswagen hat sich am 28.02.2020 mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verständigt.

Demnach will VW je nach Alter, Fahrleistung und Kaufpreis des Autos, den Eigentümern zwischen 1350 und 6257 Euro Schadensersatz auszahlen, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.2016 gekauft wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass das erworbene Fahrzeug einen EA189 Motor hat, der Betroffene beim Erwerb des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und nicht selbstständig gegen VW geklagt hat.

Diese und weitere Voraussetzungen werden dazu führen, dass mehr als die Hälfte der Kläger mit leeren Händen ausgehen. Selbst wenn die Onlinemaske des Konzerns nach erfolgreichem Login einen vermeintlich konkreten Vergleichsvorschlag anzeigen lässt.

Am 05.05.2020 entscheidet der BGH zum Dieselskandal.

Kein Wunder, dass sich Autofahrer bis Ende April entscheiden sollen. Am 05.05.2020 entscheidet der BGH zum Abgasskandal. VW befürchtet wohl, dass der BGH hier den Autofahrern mehr zusprechen könnte als einige andere Gerichte. Dies könnte z.B. sein: Der gesamte Kaufpreis + Zinsen seit Kaufdatum ohne Abzug für gefahrene Kilometer. Mehrere Landgerichte verurteilten Volkswagen bereits in dieser Form. VW möchte vor der BGH-Entscheidung sämtliche Vergleiche mit den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage hinter sich bringen. Schon deshalb sollten sich Eigentümer jetzt anwaltlich beraten lassen, bevor sie VW kontaktieren und weitere Schritte unternehmen. Wir prüfen, welcher Betrag Ihnen tatsächlich zusteht und klären Sie auf, wie Sie ein besseres Angebot erhalten können. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos.

Wieso sind die Vergleichsangebote zu werten?

Die in der Onlinemaske des Konzerns angebotenen pauschalen und nur von wenigen Faktoren abhängigen Vergleichsangebote berücksichtigen nicht die individuellen Ansprüche. Außerdem liegen diese bei ca. 15 % des Kaufpreises und damit deutlich unter dem, was VW bislang auch in den individuellen Klageverfahren als Vergleich angeboten hat. Wir prüfen das Ihnen unterbreitete Angebot und berechnen, was in einer selbstständigen Klage zu erzielen wäre. Wir informieren Sie über das Ergebnis, damit Sie sich für einen Weg entscheiden.

Woher weiß ich, wie viel ich mit einer individuellen Klage erhalten kann?

Mit einer individuellen Klage können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges verlangen. Außerdem können Sie Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit Kaufdatum verlangen. Bereits die Zinsen können je nach Kaufpreis mehrere Tausende Euros bedeuten. Ob bei der Rückabwicklung ein Nutzungsersatz abzuziehen ist, entscheiden die Gerichte unterschiedlich. Wir berechnen Ihnen konkret Ihre Vorteile für beide Vorgehensweisen und Sie entscheiden.

Was muss ich beachten, wenn ich das Angebot ablehne?

Wenn Sie das Vergleichsangebot nicht annehmen, haben Sie das Recht bis zum 20. Oktober 2020 Ihre Schadenersatzansprüche selbst einzuklagen. Durch Ihre Anmeldung zur Musterfeststellungsklage wird die Verjährung bis zu diesem Datum gehemmt.

Was sollten Käufer nach dem 01.01.2016 beachten?

Auch alle Anderen, die in der Musterfeststellungsklage kein Angebot erhalten, weil sie beispielsweise erst nach dem 01.01.2016 gekauft haben, können weiterhin Ihre Ansprüche im Wege der Einzelklage geltend machen. Autokäufer nach 2016 werden bei der Musterfeststellungsklage vollständig hintergangen. Allerdings sprechen Gerichte bei Einzelklagen auch bei Käufen nach Bekanntwerden des Abgasskandals Schadensersatz zu. So z.B. das Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 10.09.2019, Az. 13 U 149/18.


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