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Autounfall | Schadensersatz - Schadensregulierung

Verkehrsunfall

 
 

Autounfall - Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Laut der Veröffentlichungen des Statistisches Bundesamtes lag die Zahl der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle im Jahr 2018 bei insgesamt 2.636.468 Ereignissen. Glücklicherweise handelt es sich zum größten Teil um kleinere Autounfälle mit Blechschaden. Dennoch bringt ein Unfall oft viel Aufregung und Ärger mit sich. Trotzdem sollte man auch in solch einer Ausnahmesituation kühlen Kopf bewahren. Wir erklären Ihnen daher, wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Nach einem Verkehrsunfall kommt es Häufig zum Streit um die Haftungsfrage. Selbst wenn die Schuldfrage auf den ersten Blick zwischen den Beteiligten unstreitig erscheint, kann es nach der Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung zu Schwierigkeiten kommen. Versicherungen versuchen sich mit verschiedenen Argumenten der Haftung zu entziehen oder zumindest die Entschädigungssumme zu verringern. Hierfür kontaktieren Versicherer häufig sämtliche Unfallbeteiligten und bieten ihren eigenen Service an. Auch wenn diese angebliche Hilfeleistung in erster Linie verlockend erscheint, sollte man sich nicht darauf einlassen. Versicherer versuchen nämlich mit verschiedenen Strategien, den Schadensersatz vollständig abzuwenden oder zumindest gering zu halten.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Haftungsfrage und sorgen dafür, dass Sie Ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen. Fahrzeugschäden, wie z.B. Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, aber auch Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Erwerbsschaden, können von der gegnerischen Versicherung gefordert werden. Wir prüfen für unsere Mandanten sämtliche Verschuldensgesichtspunkte durch und kümmern uns um das bestmögliche Ergebnis bei der gesamten Abwicklung Ihres Unfallschadens.

Wir übernehmen nicht nur die Rechtsberatung und die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung, sondern bei Wunsch auch die Gutachter- oder Werkstattvermittlung. Motorrechte erleichtert Ihnen nicht nur die Arbeit, sondern sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Die Anwaltskanzlei Motorrechte setzt sich gezielt für die Interessen der Mandanten ein. Das Beste zum Schluss: Unsere Leistungen sind bei einem unverschuldeten Unfall für Sie völlig kostenfrei, da wir alle anfallenden Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Bei einem Ihrerseits (mit)verschuldeten Unfall rechnen wir mit Ihrer Verkehrsrechtsschutz ab, damit Ihnen selbst dann keine weiteren Kosten entstehen.

☎ +49 69 153 222 666


Wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollten?

Wie Sie sich nach einem Unfall korrekt verhalten und welche Schritte Sie beachten sollten, erfahren Sie hier. Unsere Verkehrsunfall-Verhaltensregeln-Checkliste können Sie auch hier herunterladen und ausdrucken.

1.       Unfallstelle sichern

Zur Sicherung der Unfallstelle sollten Sie zunächst die Warnblinker einschalten. Auf Schnellstraßen oder Autobahnen, sollten Sie Ihr Fahrzeug vorsichtig auf den Seitenstreifen fahren, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Bei überschaubarer Verkehrslage innerorts, sollten Sie das Fahrzeug vor der Beweissicherung zunächst nicht weiterbewegen. Das Aufstellen eines Warndreiecks sollten Sie auch nicht vergessen. Bei schlechter Sicht empfiehlt sich zudem eine Warnweste anzuziehen.

2.       Erste Hilfe leisten

Sehen Sie nach, ob jemand Erste-Hilfe benötigt und leisten Sie Hilfe. Zur Hilfeleistung sind Sie gesetzlich verpflichtet. Die unterlassene Hilfeleistung zählt sogar als Straftat und kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Helfer müssen auch nicht befürchten, für mögliche Fehler haftbar gemacht zu werden.

3.       Polizei benachrichtigen

Benachrichtigen Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und - falls notwendig - den Notarzt und der Rufnummer 112. Grundsätzlich sollten Sie bei einem Verkehrsunfall die Polizei benachrichtigen. Vor allem dann, wenn es Verletzte oder größere Sachschäden gibt sowie bei Verkehrsunfällen auf der Autobahn. Die Polizei nimmt die Aussagen der Unfallbeteiligten auf. Dies  kann später die Schadensregulierung vereinfachen. Auch bei einer Fahrerflucht des Unfallgegners sollten Sie die Polizei umgehend alarmieren. Wenn Sie selbst ein parkendes Fahrzeug ohne Fahrer beschädigt haben sollten, müssen Sie ebenfalls die Polizei informieren. Andernfalls können Sie sich wegen Fahrerflucht strafbar machen.

4.       Beweise sichern

Wenn Sie die Notrufe getätigt haben, sollten Sie im nächsten Schritt selbst Beweise sichern. Hierzu sehen Sie sich zuerst nach Zeugen um und nehmen Sie deren Personalien (Name, Adresse und Telefonnummer) auf. Dann machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen. Auch Bremsspuren oder Glassplitter sollten fotografiert werden, damit der Unfall einfacher rekonstruiert werden kann.

Dann sollten Sie den Unfall und die Angaben der Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und Kennzeichen des Fahrzeuges) dokumentieren. Empfehlenswert ist hierfür das gemeinsame Ausfüllen eines vorgefertigten Unfallberichts. Sie erhalten hier einen kostenlosen Unfallbericht zum Download. Dieser Unfallbericht entspricht dem vom Comité Européen des Assurances (CEA) geschaffenen Modell. Bei dem Unfallbericht handelt es sich um ein europaweit einheitliches Formular. Wir empfehlen Ihnen diesen Bericht auszudrucken und in Ihr Fahrzeug zu legen. Die Unterschriften auf dem Unfallbericht bestätigen nur, dass die angegebenen Daten richtig sind. Es handelt sich nicht um ein Schuldanerkenntnis.

5.       Unfallstelle räumen

Ist mit der Polizei und den Beteiligten alles geklärt, kann die Unfallstelle geräumt werden. Vor der Weiterfahrt sollten Sie jedoch Ihr Fahrzeug auf die Fahrtüchtigkeit überprüfen. Bei Bagatellschäden sollten Sie die Unfallstelle zügig räumen. Aber erst, nachdem der Unfallhergang mit Fotos dokumentiert ist. Jedenfalls darf der nachfolgende Verkehr nicht unnötig lange aufgehalten werden. Damit riskiert man ein Bußgeld. Bei hohen Sach- und/oder Personenschäden empfehlen wir allerdings die Unfallstelle nicht zu verändern, bis die Polizei vor Ort ist.

6.       Schadenmeldung

Der Unfall ist bei der Versicherung zu melden. Jeder Versicherungsfall ist grundsätzlich auch der eigenen KFZ-Versicherung innerhalb einer Woche anzuzeigen. Hat der Unfallgegner den Unfall verursacht, gibt es von seiner Versicherung vollen Schadenersatz. Bei Teilschuld prüfen beide Versicherungen den Sachverhalt. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Sie können den Schaden auch uns melden, und wir kümmern uns um den Rest. Die Schadensmeldung können Sie bequem Online mit unserem Online-Fragebogen ausfüllen. Sie können unseren Fragebogen auch herunterladen, ausgedruckt und ausgefüllt uns zusenden.

☎ +49 69 153 222 666


Sie möchten Ihre Ansprüche geltend machen?

Wenn Sie uns nach Ihrem Verkehrsunfall unverzüglich kontaktieren, unterstützen wir Sie bei allen erforderlichen Schritten und helfen Ihnen dabei, den Unfall so schnell wie möglich zu verarbeiten. Mit unserem Online-Formular ist die Unfallmeldung ein Kinderspiel.