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Zweite Runde im Abgasskandal: Euro 6 Fahrzeuge sind ebenfalls manipuliert. VW, Audi, Seat, Skoda Fahrer mit dem neueren EA288 Motor.

 
Der EA288 Motor ist nahezu in jedem Diesel von VW, Audi, Seat, Skoda als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI ab Bj 2015 zu finden.

Der EA288 Motor ist nahezu in jedem Diesel von VW, Audi, Seat, Skoda als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI ab Bj 2015 zu finden.

Der EA288 hat eine illegale Abschalteinrichtung und überschreitet Abgasgrenzwerte im Realbetrieb deutlich.

Bei dem Motor EA288 handelt es sich um das Nachfolgemodell des EA189. Auch der EA288 hat eine illegale Abschalteinrichtung und überschreitet Abgasgrenzwerte im Realbetrieb deutlich.

Rückblick: Der Volkswagen Konzern behauptete zunächst, dass der Dieselskandal Amerika die Fahrzeuge in Deutschland nicht umfasse.

Nachdem weitere Ermittlungen bei Volkswagen und Audi stattgefunden hatten, kündigte der VW-Vorstandschef Martin Winterkorn am 20. September 2015 eine umfassende Aufklärung an. Wortwörtlich erklärte er hierbei: „Die Unregelmäßigkeiten bei Dieselmotoren unseres Konzerns, widersprechen allem für was VW steht. Auch ich habe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Antworten auf alle Fragen. Aber wir sind dabei die Hintergründe schonungslos aufzuklären.“

Am 23. September 2015 und somit drei Tage nach diesem Versprechen trat Winterkorn als VW-Vorstandschef zurück. Es wurden weder die betroffenen Motoren benannt, noch die Fahrzeugmodelle, die von diesem Skandal umfasst sind.

Später hat VW versucht, die Vorwürfe auf den EA189 zu reduzieren und hat zugegeben, dort einen „Fehler“ gemacht zu haben. Trotz dieser Behauptungen wurden nachträglich gleich mehrere Modelle vom KBA zurückgerufen. Später wurde durch den VW Konzern zugegeben, dass die gesamte Baureihe des Motors EA189 betroffen ist.

In Amerika musste VW weiter zugeben, dass auch der EA288-Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist. In Deutschland hat der Konzern weiterhin auf Zeit gespielt, bis weitere Ermittlungen ergeben haben, dass auch die neue Generation von 2 Liter Motoren EA288 und auch 3 Liter Motoren (EA896 und EA897) über illegale Abschalteinrichtungen verfügen.

Illegale Abschalteinrichtung / illegales Thermofenster

Nachdem der SWR die Problematik am EA288 Motor aufgedeckt hat, wird derzeit über dieses Thema diskutiert. In den dem Sender vorliegenden internen Unterlagen der Abteilung technische Entwicklung von Ende 2015 werde detailliert beschrieben, wie die sogenannte "Zykluserkennung" bei diesem Motor funktioniert. Der SWR ist davon überzeugt, es handele sich um die gleiche Abgasmanipulation, die VW in den EA189 Motoren zugegeben hat.

Auch Axel Friedrich, der Abgasexperte, der den ersten Diesel-Skandal mitaufgedeckt hatte, kam nach Durchsicht der VW-Unterlagen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch beim Motor EA 288 eine Abschalteinrichtung vorliegt. Er erklärte: "Das Fahrzeug erkennt, ob es auf einem Prüfstand steht - nur dann wird ausreichend AdBlue eingespritzt. Dagegen wird im normalen Fahrbetrieb auf der Straße viel weniger AdBlue verwendet".

Im April 2019 gab es sodann einen Rückruf für den EA288. Laut VW konnte es „während der Regeneration des Dieselpartikelfilters zu erhöhten Stickoxidemissionen kommen“ Name der Aktion: 23Z7.

Dennoch versuchen VW und Audi die Probleme an den Euro 6 Fahrzeugen in Deutschland abzustreiten. Immer weniger mit Erfolg.

Schadensersatz auch bei Euro 6 Fahrzeugen

Aktuell ist das Landgericht Wuppertal (Aktenzeichen 2 O 273/18) davon ausgegangen, dass VW die Definition der Thermofenster überreizt, da die Abgasreinigung nur gut die Hälfte der Zeit auch wirklich voll aktiv ist.

Das Landgericht Duisburg (Aktenzeichen 1 O 231/18) hatte einem betroffenen Verbraucher schon im Oktober 2018 Schadensersatz zugesprochen.

Auch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 19.03.2020, Az. 73 O 1181/19 hat festgestellt, dass die internen Dokumente des Volkswagen-Konzerns die Abschalteinrichtungen bestätigen. Den Schutzbehauptungen des Konzerns folgen immer weniger Gerichte.

So sahen es auch die Münchener Richter. Urteil Landgericht München (O 13321/19): Die Verwendung des “Thermischen Fensters” stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, der Käufer hat Anspruch auf Schadensersatz.

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