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Sixt-Autoleasingvertrag widerrufen

 
Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

OLG München entschied am 18.06.2020: Sixt-Leasingverträge sind fehlerhaft

Mit seiner Entscheidung vom 18. Juni 2020 (Az. 32 U 7119/19) entschied das Oberlandesgericht in München zum ersten Mal zur Widerrufbarkeit von Sixt Leasingverträgen. Die Münchener Richter urteilten bei Widerrufsfällen gegenüber der BMW Bank stets bankfreundlich. Bei dem Sixt-Leasingvertrag hält das OLG den Widerruf für möglich.

Ein Leasingnehmer hatte in dem konkreten Fall einen BMW M140i im März 2017 bei Sixt geleast. Im Juli 2018 und etwa 40.000 km später, wurde der Leasingvertrag widerrufen.

Sixt weigerte sich zunächst, den Vertrag mit dem Widerruf rückabzuwickeln. Nach dem das Landgericht München dem Kläger das Recht zur Leasingrückabwicklung zugesprochen hatte, hat nun auch in zweiter Instanz das OLG München diese Entscheidung bestätigt.

Kläger erhält alle Raten und komplette Anzahlung zurück

Der Kläger hat seinen Leasingvertrag wirksam widerrufen, weil die Widerrufsbelehrung Formulierungsfehler beinhaltete. Sixt hat damit seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das zweiwöchige Widerrufsrecht belehrt. Auch für den Wertverlust des Fahrzeugs muss der Kläger nicht aufkommen. Die gefahrenen 40.000 Km ist der Leasingnehmer somit ohne Kosten gefahren.

Zahlreiche Leasingverträge beinhalten die hier monierten Fehler in den Widerrufsbelehrungen.

So funktioniert der Widerruf

Das Widerrufsrecht steht Verbrauchern zu, die ihre Fahrzeuge finanziert oder geleast haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen oder um einen Benziner oder Dieselfahrzeug handelt.

Soweit Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns um die Kostenzusage und werden erst dann tätig, wenn vollständiger Kostenschutz zugesprochen wird.

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